Wirtschaftsprüfer

Glossar

Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers

Berufspflichten sind die Regeln, an die sich ein Wirtschaftsprüfer bei jeder Arbeit halten muss. Er arbeitet unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und in eigener Verantwortung.

Begriff
Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Bei Prüfungsberichten und Gutachten muss er unparteiisch bleiben. Er darf also keine Seite bevorzugen.

Während der gesamten Prüfung muss er kritisch bleiben. Er hinterfragt Angaben und behält die Möglichkeit von Betrug oder Fehlern im Blick. Das gilt auch dann, wenn er die Geschäftsführung bisher als ehrlich erlebt hat.

Für eine Abschlussprüfung muss er genug Zeit und fachkundiges Personal einsetzen. Außerdem muss er sich fortbilden und alles meiden, was dem Ansehen des Berufs schadet.

Wer eine Bank, eine Versicherung oder eine Firma mit Wertpapieren an der Börse geprüft hat, darf dort zwei Jahre lang keine wichtige Führungsaufgabe übernehmen. Auch in den Aufsichtsrat darf er so lange nicht wechseln. Nach anderen Pflichtprüfungen gilt eine Sperre von einem Jahr.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wirtschaftsprüferordnung, § 43 Allgemeine Berufspflichten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Handelsgesetzbuch, § 316a Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Büro oder einen Namen aus einer anderen Branche melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.