
Größenklassen im HGB und wann Ihre GmbH geprüft wird
Ihre GmbH muss den Jahresabschluss prüfen lassen, wenn sie zwei Jahre hintereinander zwei von drei Grenzen überschreitet.
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Ihre GmbH muss den Jahresabschluss prüfen lassen, wenn sie an 2 Bilanzstichtagen hintereinander mindestens zwei von drei Grenzen überschreitet. Die Grenzen liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten im Jahresschnitt. Der Rechner prüft das mit drei Zahlen aus Ihrer letzten Bilanz und sagt, was daraus folgt.
Ja, Ihre GmbH muss den Jahresabschluss prüfen lassen.
Mit diesen Zahlen ist Ihre Firma eine mittelgroße Firma. Alle drei Zahlen bleiben unter den Grenzen dieser Klasse.
Ihre Firma muss den Jahresabschluss und den Lagebericht prüfen lassen. Ohne Prüfung können die Gesellschafter den Abschluss nicht wirksam beschließen. Beim Anhang gelten noch einige Erleichterungen.
Die Gesellschafter wählen den Prüfer, am besten vor dem Ende des Geschäftsjahres. Wie die Jahresabschlussprüfung abläuft und was ein Wirtschaftsprüfer kostet, erklären die Ratgeber.
Gerechnet wird mit den Grenzen für kleine Firmen. Sie liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten. Hat Ihre Firma Aktien oder Anleihen an der Börse, gilt sie immer als groß.
Klein ist eine Firma bis 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigte. Mittelgroß ist sie bis 25 Millionen Euro, 50 Millionen Euro und 250 Beschäftigte, darüber gilt sie als groß. Die kleinste Klasse endet bei 450.000 Euro, 900.000 Euro und 10 Beschäftigte. Es zählen immer zwei von drei Grenzen, und prüfen lassen müssen nur mittelgroße und große Firmen.
| Größenklasse | Bilanzsumme bis | Umsatz bis | Beschäftigte bis | Prüfung nötig |
|---|---|---|---|---|
| Kleinste Firma | 450.000 Euro | 900.000 Euro | 10 Beschäftigte | nein |
| Kleine Firma | 7,5 Millionen Euro | 15 Millionen Euro | 50 Beschäftigte | nein |
| Mittelgroße Firma | 25 Millionen Euro | 50 Millionen Euro | 250 Beschäftigte | ja |
| Große Firma | ohne Grenze | ohne Grenze | ohne Grenze | ja |
Ein einzelnes Jahr ändert die Klasse nicht. Sie wechselt erst, wenn die Zahlen an 2 Bilanzstichtagen hintereinander über oder unter den Grenzen liegen. Bei einer Neugründung zählt schon der erste Stichtag, nach einer Umwandlung meist ebenso. Für die GmbH & Co. KG gelten dieselben Grenzen wie für die GmbH, weil dort am Ende kein Mensch mit seinem Privatvermögen haftet.
Für die Abschlussprüfung gibt es keine Gebührenordnung. Prüfer und Firma vereinbaren das Honorar frei, und eine amtliche Übersicht üblicher Preise gibt es nicht. Deshalb nennt der Rechner keinen Betrag. Holen Sie zwei oder drei Angebote ein und fragen Sie nach Stundensatz und geschätzten Stunden.
Der Rechner vergleicht Ihre Zahlen mit den Grenzen aus dem Handelsgesetzbuch. Er stellt keinen Jahresabschluss auf und ersetzt keine Steuerberatung. Firmen mit Aktien oder Anleihen an der Börse gelten immer als groß. Für Konzerne, Genossenschaften, Banken und Versicherungen gelten eigene Regeln. Im Zweifel klären Sie die Frage mit Ihrer Steuerberaterin oder einem Wirtschaftsprüfer.
Eine GmbH muss prüfen lassen, sobald sie an 2 Bilanzstichtagen hintereinander mindestens zwei von drei Grenzen überschreitet. Die Grenzen liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten im Jahresschnitt. Kleine GmbH sind von der Prüfung befreit.
Nein, ein einzelnes Jahr reicht nicht. Die Größenklasse einer GmbH ändert sich erst, wenn sie die Grenzen an 2 Bilanzstichtagen hintereinander über- oder unterschreitet. Nur nach einer Neugründung zählt schon der erste Stichtag.
Die Beschäftigten einer GmbH zählen Sie an vier Tagen: am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Die Summe teilen Sie durch 4. Auszubildende zählen nicht mit, Beschäftigte im Ausland schon.
Den Jahresabschluss einer GmbH prüfen dürfen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei einer mittelgroßen GmbH dürfen auch vereidigte Buchprüfer prüfen. Ein Steuerberater ohne eine dieser Zulassungen darf die Pflichtprüfung nicht übernehmen.
Ja, eine GmbH & Co. KG muss nach denselben Grenzen prüfen lassen wie eine GmbH. Das gilt, solange kein Mensch als Gesellschafter mit seinem Privatvermögen voll haftet. Ist ein Mensch Komplementär, gelten diese Regeln nicht.

Ihre GmbH muss den Jahresabschluss prüfen lassen, wenn sie zwei Jahre hintereinander zwei von drei Grenzen überschreitet.
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Die Gesellschafter wählen den Abschlussprüfer, am besten vor dem Ende des Geschäftsjahres, und die Geschäftsführung erteilt ihm danach sofort den Auftrag.
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Welche Form reicht, bestimmt Ihre Bank.
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