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Prüfungspflicht-Rechner für Ihre GmbH

Ihre GmbH muss den Jahresabschluss prüfen lassen, wenn sie an 2 Bilanzstichtagen hintereinander mindestens zwei von drei Grenzen überschreitet. Die Grenzen liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten im Jahresschnitt. Der Rechner prüft das mit drei Zahlen aus Ihrer letzten Bilanz und sagt, was daraus folgt.

Grenze kleine Firma, Bilanzsumme
7,5 Millionen Euro
Handelsgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 2. Oktober 2026
Grenze kleine Firma, Umsatz
15 Millionen Euro
Handelsgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 2. Oktober 2026
Grenze kleine Firma, Beschäftigte
50 Beschäftigte
Handelsgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 2. Oktober 2026

5 Regeln entscheiden, ob Ihre GmbH geprüft wird

  • Klein ist eine Firma, die mindestens zwei von drei Grenzen einhält. Die Grenzen liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten im Jahresschnitt. Kleine Firmen müssen nicht prüfen lassen.
  • Mittelgroß ist eine Firma bis 25 Millionen Euro Bilanzsumme, 50 Millionen Euro Umsatz und 250 Beschäftigte. Mittelgroße und große Firmen müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen.
  • Die Größenklasse wechselt erst, wenn Ihre Zahlen an 2 Bilanzstichtagen hintereinander über oder unter den Grenzen liegen. Nach einer Neugründung zählt schon der erste Stichtag.
  • Die Regeln gelten für GmbH, UG und AG und für die GmbH & Co. KG, bei der kein Mensch mit seinem Privatvermögen haftet.
  • Ohne Prüfung können die Gesellschafter einen prüfungspflichtigen Jahresabschluss nicht wirksam beschließen. Prüfen dürfen nur Wirtschaftsprüfer und bei mittelgroßen GmbH auch vereidigte Buchprüfer.
4. Galten diese Werte schon am Bilanzstichtag davor?

Ja, Ihre GmbH muss den Jahresabschluss prüfen lassen.

Mit diesen Zahlen ist Ihre Firma eine mittelgroße Firma. Alle drei Zahlen bleiben unter den Grenzen dieser Klasse.

Ihre Firma muss den Jahresabschluss und den Lagebericht prüfen lassen. Ohne Prüfung können die Gesellschafter den Abschluss nicht wirksam beschließen. Beim Anhang gelten noch einige Erleichterungen.

Die Gesellschafter wählen den Prüfer, am besten vor dem Ende des Geschäftsjahres. Wie die Jahresabschlussprüfung abläuft und was ein Wirtschaftsprüfer kostet, erklären die Ratgeber.

Gerechnet wird mit den Grenzen für kleine Firmen. Sie liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten. Hat Ihre Firma Aktien oder Anleihen an der Börse, gilt sie immer als groß.

Die 4 Größenklassen und ihre Grenzen

Klein ist eine Firma bis 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigte. Mittelgroß ist sie bis 25 Millionen Euro, 50 Millionen Euro und 250 Beschäftigte, darüber gilt sie als groß. Die kleinste Klasse endet bei 450.000 Euro, 900.000 Euro und 10 Beschäftigte. Es zählen immer zwei von drei Grenzen, und prüfen lassen müssen nur mittelgroße und große Firmen.

Die 4 Größenklassen für GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG mit ihren Grenzen, von der kleinsten zur größten. Stand 2. Oktober 2026.
GrößenklasseBilanzsumme bisUmsatz bisBeschäftigte bisPrüfung nötig
Kleinste Firma450.000 Euro900.000 Euro10 Beschäftigtenein
Kleine Firma7,5 Millionen Euro15 Millionen Euro50 Beschäftigtenein
Mittelgroße Firma25 Millionen Euro50 Millionen Euro250 Beschäftigteja
Große Firmaohne Grenzeohne Grenzeohne Grenzeja

Ein einzelnes Jahr ändert die Klasse nicht. Sie wechselt erst, wenn die Zahlen an 2 Bilanzstichtagen hintereinander über oder unter den Grenzen liegen. Bei einer Neugründung zählt schon der erste Stichtag, nach einer Umwandlung meist ebenso. Für die GmbH & Co. KG gelten dieselben Grenzen wie für die GmbH, weil dort am Ende kein Mensch mit seinem Privatvermögen haftet.

Warum der Rechner kein Prüfungshonorar nennt

Für die Abschlussprüfung gibt es keine Gebührenordnung. Prüfer und Firma vereinbaren das Honorar frei, und eine amtliche Übersicht üblicher Preise gibt es nicht. Deshalb nennt der Rechner keinen Betrag. Holen Sie zwei oder drei Angebote ein und fragen Sie nach Stundensatz und geschätzten Stunden.

Welche Fälle der Rechner nicht abdeckt

Der Rechner vergleicht Ihre Zahlen mit den Grenzen aus dem Handelsgesetzbuch. Er stellt keinen Jahresabschluss auf und ersetzt keine Steuerberatung. Firmen mit Aktien oder Anleihen an der Börse gelten immer als groß. Für Konzerne, Genossenschaften, Banken und Versicherungen gelten eigene Regeln. Im Zweifel klären Sie die Frage mit Ihrer Steuerberaterin oder einem Wirtschaftsprüfer.

Woher die Grenzen stammen

Häufige Fragen

Ab welcher Größe muss eine GmbH ihren Jahresabschluss prüfen lassen?

Eine GmbH muss prüfen lassen, sobald sie an 2 Bilanzstichtagen hintereinander mindestens zwei von drei Grenzen überschreitet. Die Grenzen liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten im Jahresschnitt. Kleine GmbH sind von der Prüfung befreit.

Reicht ein starkes Jahr, damit eine GmbH prüfungspflichtig wird?

Nein, ein einzelnes Jahr reicht nicht. Die Größenklasse einer GmbH ändert sich erst, wenn sie die Grenzen an 2 Bilanzstichtagen hintereinander über- oder unterschreitet. Nur nach einer Neugründung zählt schon der erste Stichtag.

Wie zählt man die Beschäftigten für die Größenklasse einer GmbH?

Die Beschäftigten einer GmbH zählen Sie an vier Tagen: am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Die Summe teilen Sie durch 4. Auszubildende zählen nicht mit, Beschäftigte im Ausland schon.

Wer darf den Jahresabschluss einer GmbH prüfen?

Den Jahresabschluss einer GmbH prüfen dürfen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Bei einer mittelgroßen GmbH dürfen auch vereidigte Buchprüfer prüfen. Ein Steuerberater ohne eine dieser Zulassungen darf die Pflichtprüfung nicht übernehmen.

Gilt die Prüfungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG?

Ja, eine GmbH & Co. KG muss nach denselben Grenzen prüfen lassen wie eine GmbH. Das gilt, solange kein Mensch als Gesellschafter mit seinem Privatvermögen voll haftet. Ist ein Mensch Komplementär, gelten diese Regeln nicht.

Ratgeber zu Größenklassen, Abschlussprüfung und freiwilliger Prüfung