Wirtschaftsprüfer

Glossar

Vorbehaltene Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer

Vorbehaltene Tätigkeiten sind Aufgaben, die das Gesetz nur bestimmten Prüfern erlaubt. Die wichtigste ist die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses, an deren Ende ein Bestätigungsvermerk steht.

Begriff
Vorbehaltene Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer
Stand
3. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die Pflichtprüfung einer AG oder einer großen GmbH übernimmt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Bei einer mittelgroßen GmbH oder GmbH & Co. KG dürfen auch vereidigte Buchprüfer prüfen.

Ein Steuerberater ohne eine dieser Zulassungen darf keine Pflichtprüfung übernehmen. Jahresabschlüsse aufstellen darf er aber, etwa für das Finanzamt.

Wer die Bücher geführt oder den Abschluss aufgestellt hat, darf ihn nicht als Abschlussprüfer prüfen. Das gilt auch für einen Wirtschaftsprüfer.

Daneben dürfen Wirtschaftsprüfer in Steuerfragen beraten und vertreten. Sie treten als Sachverständige auf, beraten in wirtschaftlichen Fragen und verwalten fremdes Vermögen als Treuhänder.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Wirtschaftsprüferordnung, § 2 Inhalt der Tätigkeit, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Handelsgesetzbuch, § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatungsgesetz, § 33 Inhalt der Tätigkeit, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.