Glossar
Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen ist die Erlaubnis, anderen beruflich bei ihren Steuern zu helfen. Uneingeschränkt haben sie Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
- Begriff
- Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Auch Kanzleien in Form einer Gesellschaft haben diese Erlaubnis. Sie handeln durch ihre Gesellschafter und Vertreter, und diese Personen müssen die Voraussetzungen selbst erfüllen.
Lohnsteuerhilfevereine haben nur eine begrenzte Erlaubnis. Sie dürfen ausschließlich ihre Mitglieder beraten und auch das nur bei bestimmten Einkünften.
Wer keine Erlaubnis hat, darf anderen nicht geschäftsmäßig bei ihren Steuern helfen. Erfahren Finanzamt oder Steuerberaterkammer davon, melden sie es der Stelle, die dafür ein Bußgeld verhängen kann.
Setzt ein solcher Anbieter seine Tätigkeit fort, geht die Steuerberaterkammer zusätzlich nach dem Wettbewerbsrecht gegen ihn vor.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Steuerberatungsgesetz, § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
- Steuerberatungsgesetz, § 4 Lohnsteuerhilfevereine, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
- Steuerberatungsgesetz, § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
- Steuerberatungsgesetz, § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
Einsatz von Sprachmodellen
Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.