Glossar
Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege
Unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege ist die Bezeichnung des Gesetzes für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Gemeint sind staatlich bestellte Berater, die unabhängig arbeiten und anderen beruflich bei ihren Steuern helfen.
- Begriff
- Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege
- Stand
- 3. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Steuerberater üben einen freien Beruf aus. Ihre Tätigkeit gilt nicht als Gewerbe, und sie brauchen eine Bestellung, bevor sie als Steuerberater arbeiten dürfen.
Ein Steuerberater darf nicht zugleich bei der Finanzverwaltung angestellt sein. Auch ein Gewerbe nebenher ist ihm grundsätzlich verboten, die Steuerberaterkammer kann aber Ausnahmen zulassen.
Arbeiten Steuerberater in einer gemeinsamen Gesellschaft, braucht diese Gesellschaft in der Regel eine eigene Anerkennung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Steuerberatungsgesetz, § 32 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
- Steuerberatungsgesetz, § 57 Allgemeine Berufspflichten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
Einsatz von Sprachmodellen
Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.