Welche Abfindung Ihnen ohne Regel im Vertrag zusteht
Scheiden Sie aus einer GbR, OHG oder KG aus, muss die Gesellschaft Ihnen eine Abfindung zahlen. Sie muss dem Wert Ihres Anteils angemessen sein. Außerdem muss die Gesellschaft Sie von der Haftung für ihre Schulden befreien oder dafür Sicherheit leisten. Lässt sich der Wert nicht genau ermitteln, wird er geschätzt. All das gilt, solange der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt.
Es gibt auch eine Kehrseite. Reicht das Vermögen der Gesellschaft nicht für ihre Schulden, müssen Sie den Fehlbetrag anteilig nachschießen. Und für Schulden, die vor Ihrem Ausscheiden entstanden sind, haften Sie noch bis zu 5 Jahre, wenn sie in dieser Zeit fällig werden.
Bei der GmbH ist es anders. Das GmbH-Gesetz kennt keine Kündigung durch einen Gesellschafter. Sie können Ihren Anteil verkaufen, der Vertrag dafür braucht einen Notar. Oder die Gesellschaft zieht Ihren Anteil ein, dann erlischt er. Das geht nur, wenn die Satzung es erlaubt. Gegen Ihren Willen geht das nur, wenn die Gründe schon in der Satzung standen, als Sie den Anteil erworben haben.
Regelt die Satzung keine Abfindung, steht Ihnen nach dem Bundesgerichtshof der volle wirtschaftliche Wert Ihres Anteils zu. Gemeint ist der Wert, den ein Käufer zahlen würde, nicht der Betrag, den Sie einmal eingezahlt haben.
Was Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag erlauben
Gesellschaftsverträge dürfen die Abfindung begrenzen. Das ist grundsätzlich erlaubt, denn die Gesellschafter dürfen ihre Verhältnisse selbst regeln. Die Klauseln unterscheiden sich stark darin, was am Ende gezahlt wird.
| Klausel | Was gezahlt wird | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Keine Klausel | Der volle Wert des Anteils | Der Wert muss ermittelt werden, notfalls durch ein Gericht |
| Buchwertklausel | Ihr Anteil am Eigenkapital laut Bilanz | Stille Reserven und der Wert des Kundenstamms fehlen |
| Nennwertklausel | Nur der Betrag Ihrer Einlage | Kann weit unter dem echten Wert liegen |
| Formel nach dem Ertrag | Ein Wert aus Gewinn und festem Faktor | Prüfen Sie, ob die Formel zur heutigen Lage passt |
| Abschlag vom vollen Wert | Der volle Wert abzüglich eines Prozentsatzes | Je höher der Abschlag, desto eher ist er angreifbar |
Die Grenze zieht die Rechtsprechung bei der Sittenwidrigkeit. Eine Klausel ist nichtig, wenn sie schon bei der Vereinbarung grob unbillig war. Dann tritt an ihre Stelle eine angemessene Abfindung.
Ein Missverhältnis kann auch später entstehen, etwa weil die Firma stark an Wert gewonnen hat. Dann bleibt die Klausel zwar wirksam, die Gerichte können sie aber an die veränderten Umstände anpassen. Für gemeinnützige GmbHs hat ein Gericht eine Abfindung zum Nennwert sogar ausdrücklich gebilligt.
Wer den Wert Ihres Gesellschaftsanteils ermittelt
Den Wert ermitteln Sie zuerst gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag kann festlegen, dass ein Schiedsgutachter den Wert bestimmt. Sein Ergebnis bindet alle Beteiligten, außer es ist offenbar unbillig. Dann bestimmt ein Gericht den Wert.
Einigen Sie sich nicht, entscheidet am Ende ein Gericht. Es darf die Höhe schätzen, wenn eine genaue Aufklärung unverhältnismäßig schwierig wäre. Dafür kann es ein Gutachten einholen. Ein gerichtlicher Gutachter bekommt für eine Unternehmensbewertung 147 Euro je Stunde.
Einen einzig richtigen Wert gibt es nicht. Das sagt auch die Rechtsprechung: Jedes Gutachten beruht auf Prognosen und Annahmen. Die Beteiligten müssen deshalb hinnehmen, dass mehrere Werte vertretbar sind und das Gericht einen davon festsetzt. Welche Rechenwege es gibt, erklärt der Ratgeber zu den Methoden der Unternehmensbewertung.
Für die Verhandlung brauchen Sie Zahlen. Als GmbH-Gesellschafter dürfen Sie von der Geschäftsführung jederzeit Auskunft verlangen und die Bücher einsehen. Die Satzung kann dieses Recht nicht ausschließen.
Wann die GmbH die Abfindung zahlen darf
Bei der GmbH gibt es eine Sperre. Die Gesellschaft darf das Vermögen, das sie zur Deckung ihres Stammkapitals braucht, nicht an Gesellschafter auszahlen. Das gilt auch für die Abfindung, wenn die GmbH einen Anteil einzieht. Fehlt der GmbH freies Vermögen, kann die Zahlung deshalb nicht oder nur später erfolgen.
Sieht die Satzung eine Zahlung in Raten vor, prüfen Sie, ob die Raten verzinst werden und ob Sie eine Sicherheit bekommen. Fehlt beides, tragen Sie das Risiko, dass die Gesellschaft später nicht zahlen kann.
Welche Steuern auf die Abfindung anfallen
Eine Abfindung kann Steuern auslösen, weil sie wie ein Verkauf Ihres Anteils wirkt. Bei einer GmbH zählt der Gewinn als gewerbliches Einkommen, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mit mindestens 1 Prozent beteiligt waren. Davon bleiben 40 Prozent steuerfrei.
Bei einer Personengesellschaft wie der OHG oder KG versteuern Sie den Gewinn aus der Aufgabe Ihres ganzen Anteils. Sind Sie mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig, gibt es auf Antrag einen Freibetrag von 45.000 Euro. Er gilt nur einmal im Leben und schrumpft, wenn der Gewinn 136.000 Euro übersteigt. Wie viel Steuer Sie zahlen, rechnet Ihr Steuerberater im Einzelfall aus.
So gehen Sie beim Ausscheiden aus der Gesellschaft vor
Gesellschaftsvertrag lesen
Suchen Sie die Regeln zu Kündigung, Ausschluss, Abfindung, Schiedsgutachter und Zahlung in Raten. Notieren Sie die Fristen.
Vertrag prüfen lassen
Eine Anwältin für Gesellschaftsrecht prüft, ob die Abfindungsklausel wirksam ist und ob alte Verweise noch stimmen.
Zahlen beschaffen
Verlangen Sie Jahresabschlüsse, Planungen und Auskünfte. Als GmbH-Gesellschafter haben Sie dafür ein Recht auf Einsicht.
Wert einschätzen lassen
Ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater schätzt den Wert Ihres Anteils. So wissen Sie, wie weit die Klausel unter dem vollen Wert liegt.
Verhandeln oder Gutachter einschalten
Einigen Sie sich mit den anderen Gesellschaftern oder rufen Sie den Schiedsgutachter an, wenn der Vertrag einen vorsieht. Erst danach bleibt der Weg zum Gericht.
Was Bewertungen kosten und wer sie macht, erklärt der Ratgeber zur Unternehmensbewertung und ihren Kosten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abfindung, wenn ich als Gesellschafter ausscheide?
Ohne Regel im Vertrag entspricht sie dem Wert Ihres Anteils. Bei GbR, OHG und KG steht das im Gesetz, bei der GmbH folgt es aus der Rechtsprechung. Der Gesellschaftsvertrag kann eine niedrigere Abfindung vorsehen.
Ist eine Abfindung zum Buchwert erlaubt?
Ja, grundsätzlich schon. Unwirksam ist eine Buchwertklausel, wenn sie schon bei der Vereinbarung grob unbillig war. Ist der Abstand zum echten Wert erst später entstanden, können Gerichte die Klausel anpassen.
Kann ich als GmbH-Gesellschafter einfach kündigen?
Nein, das GmbH-Gesetz kennt keine Kündigung durch einen Gesellschafter. Sie können Ihren Anteil verkaufen, dafür ist ein Notar nötig. Ob Sie anders austreten können, regelt die Satzung.
Wer bewertet meinen Anteil, wenn wir uns nicht einigen?
Zuerst ein Schiedsgutachter, wenn der Gesellschaftsvertrag einen vorsieht. Sonst entscheidet ein Gericht, das dafür ein Gutachten einholen kann. Der gerichtliche Gutachter bekommt für eine Unternehmensbewertung 147 Euro je Stunde.
Hafte ich nach dem Ausscheiden noch für Schulden der Gesellschaft?
Ja, bei GbR, OHG und KG für Schulden, die vor dem Ausscheiden entstanden sind und innerhalb von 5 Jahren fällig werden. Reicht das Gesellschaftsvermögen nicht, müssen Sie außerdem einen Fehlbetrag anteilig ausgleichen.
