Welche Methoden der Unternehmensbewertung es gibt
Eine Firma lässt sich auf verschiedene Arten bewerten. Die Rechtsprechung lässt verschiedene Methoden zu. Eine Methode muss in der Betriebswirtschaft anerkannt und in der Praxis gebräuchlich sein. Sie scheidet nur aus, wenn sie im konkreten Fall den echten Wert nicht abbilden kann.
- Ertragswertverfahren: Der Gutachter schätzt die künftigen Gewinne und rechnet sie mit einem Zins auf den Stichtag zurück.
- DCF-Verfahren: Es rechnet ähnlich, aber mit dem Geld, das tatsächlich in die Kasse fließt. DCF steht für Discounted Cash Flow, abgezinste Zahlungsströme.
- Multiplikator: Der Wert ist ein Vielfaches von Umsatz oder Gewinn, abgeleitet aus Verkäufen ähnlicher Firmen.
- Substanzwert: Der Wert aller Sachen und Rechte der Firma abzüglich ihrer Schulden.
- Vereinfachte Steuerbewertung: Die Formel des Finanzamts, bereinigter Durchschnittsgewinn der letzten 3 Jahre abzüglich 30 Prozent, mal 13,75.
Wie das Ertragswertverfahren den Firmenwert berechnet
Das Ertragswertverfahren fragt: Was ist mir eine Firma heute wert, die mir künftig Jahr für Jahr Gewinn bringt? Der Gutachter geht dafür in drei Schritten vor.
- Er plant die Gewinne der nächsten Jahre. Grundlage ist die Planung der Firma selbst. Der Gutachter prüft, ob sie aus Sicht des Stichtags glaubwürdig ist.
- Er legt fest, wie es nach diesen Jahren weitergeht. Für die Zeit danach rechnet er mit einem gleichbleibenden oder leicht wachsenden Gewinn.
- Er rechnet alle künftigen Gewinne mit einem Zins auf den Stichtag zurück. Der Zins besteht aus dem Zins einer sicheren Anlage und einem Aufschlag für das Risiko der Firma.
Der Zins hat die größte Wirkung. Bei gleichbleibendem Gewinn ergibt sich der Wert, wenn Sie den Jahresgewinn durch den Zins teilen. Bringt eine Firma jedes Jahr 100.000 Euro nach Steuern, ist sie bei 10 Prozent Zins 1.000.000 Euro wert. Bei 8 Prozent sind es 1.250.000 Euro. Sinkt der Zins von 10 auf 8 Prozent, steigt der Wert also um ein Viertel. Die Zahlen sind ein Beispiel mit runden Annahmen.
Auch die vereinfachte Steuerbewertung folgt diesem Gedanken. Der Faktor 13,75 entspricht einem Zins von rund 7,3 Prozent. Wie das Finanzamt damit rechnet, erklärt der Ratgeber zur Unternehmensbewertung und ihren Kosten.
Was das DCF-Verfahren anders macht
Das DCF-Verfahren rechnet nicht mit dem Gewinn aus der Buchhaltung. Es nimmt das Geld, das nach allen Ausgaben und Investitionen tatsächlich übrig bleibt. Das ist näher an dem, was ein Käufer am Ende bekommt.
Im Kern machen beide Verfahren dasselbe. Sie schätzen künftige Überschüsse und rechnen sie mit einem Zins auf heute zurück. Die Finanzverwaltung nennt sie für die Erbschaftsteuer nebeneinander. Wichtig für den Wert sind vor allem die Annahmen, die der Gutachter trifft.
Für Sie als Auftraggeber heißt das: Fragen Sie nicht zuerst nach der Methode. Fragen Sie, welche Planung, welcher Zins und welches Wachstum dem Ergebnis zugrunde liegen.
Wozu Multiplikatoren und Faustformeln taugen
Multiplikatoren sind schnell gerechnet. Sie stammen aus Erhebungen über Verkäufe ähnlicher Firmen, etwa von Verbänden oder Kammern. Die Finanzverwaltung erkennt an, dass in manchen Branchen Käufer so rechnen. Als Beispiel nennt sie Veröffentlichungen der Kammern für freie Berufe.
Ein Multiplikator kennt aber Ihre Firma nicht. Er weiß nichts über Ihre Kosten, Ihre Kunden und Ihre Risiken. Der Bundesgerichtshof hat eine Bewertung nur nach dem Umsatz deshalb abgelehnt. Ein hoher Umsatz kann den Wert sogar senken, wenn ihm hohe Kosten gegenüberstehen.
Am besten nutzen Sie einen Multiplikator als Kontrolle. Liegt der Ertragswert weit neben dem Wert, den die Faustformel der Branche ergibt, fragen Sie den Gutachter nach dem Grund.
Wann der Substanzwert den Firmenwert bestimmt
Der Substanzwert fragt nicht, was die Firma verdient, sondern was sie besitzt. Für die Steuer ist er die Untergrenze. Der Wert einer Firma darf dort nicht unter dem Wert aller Sachen und Rechte abzüglich der Schulden liegen.
Die Untergrenze greift, wenn eine Firma wenig verdient, aber viel besitzt, etwa Maschinen, Grundstücke oder Geld. Bei neu gegründeten Firmen und nach einem Branchenwechsel lässt die Finanzverwaltung den Substanzwert als Mindestwert ausdrücklich zu. Dort sagen die Gewinne der Vergangenheit wenig über die Zukunft.
Vergleichen Sie die Ergebnisse an einem Beispiel mit runden Annahmen. Eine Firma hat einen bereinigten Durchschnittsgewinn von 300.000 Euro vor Steuern, also 210.000 Euro nach dem pauschalen Abzug von 30 Prozent. Der Substanzwert liegt bei 900.000 Euro. Die vereinfachte Steuerbewertung ergibt 2.887.500 Euro. Ein Ertragswert mit 10 Prozent Zins ergibt 2.100.000 Euro, mit 8 Prozent Zins 2.625.000 Euro.
| Rechenweg | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Substanzwert | Sachen und Rechte abzüglich Schulden | 900.000 Euro |
| Ertragswert mit 10 Prozent Zins | 210.000 Euro geteilt durch 0,10 | 2.100.000 Euro |
| Ertragswert mit 8 Prozent Zins | 210.000 Euro geteilt durch 0,08 | 2.625.000 Euro |
| Vereinfachte Steuerbewertung | 210.000 Euro mal 13,75 | 2.887.500 Euro |
Welche Bewertungsmethode zu welchem Anlass passt
Welche Methode gilt, hängt vom Anlass ab. Bei der Erbschaftsteuer gibt das Steuerrecht den Rahmen vor. Vor Gericht entscheidet das Gericht, welche Methode es für geeignet hält. Beim Verkauf einigen Sie sich mit dem Käufer.
- Erbschaft und Schenkung: Wert aus Verkäufen im letzten Jahr, sonst eine Methode, die ein Käufer nutzen würde, oder die vereinfachte Steuerbewertung. Untergrenze ist der Substanzwert.
- Abfindung von Aktionären: Das Gericht lässt den Wert von einem Sachverständigen ermitteln. Im Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf von 2024 nutzte er das Ertragswertverfahren nach dem Standard der Wirtschaftsprüfer.
- Scheidung mit einer Praxis: Der Bundesgerichtshof verlangt einen Ertragswert, von dem ein Lohn für den Inhaber und die Steuern eines gedachten Verkaufs abgezogen werden.
- Verkauf: Käufer und Verkäufer sind frei. Jede Seite darf mit eigenen Annahmen rechnen.
Einen einzig richtigen Firmenwert gibt es nicht. Das sagt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Jedes Gutachten beruht auf Prognosen und Schätzungen, deshalb sind mehrere Werte vertretbar. Wie das bei einer Scheidung abläuft, erklärt der Ratgeber zur Unternehmensbewertung bei Scheidung.
Häufige Fragen
Welche Methode der Unternehmensbewertung ist die richtige?
Das hängt vom Anlass ab. Gerichte und Finanzverwaltung erkennen vor allem Verfahren an, die mit dem künftigen Ertrag rechnen, also das Ertragswertverfahren und das DCF-Verfahren. Faustformeln nach Umsatz oder Gewinn eignen sich nur zur Kontrolle.
Was ist der Unterschied zwischen Ertragswert und DCF?
Das Ertragswertverfahren rechnet mit dem künftigen Gewinn, das DCF-Verfahren mit dem Geld, das tatsächlich übrig bleibt. Beide rechnen diese Beträge mit einem Zins auf heute zurück. Der Unterschied im Ergebnis hängt vor allem an den Annahmen.
Warum kommen zwei Gutachten zu verschiedenen Unternehmenswerten?
Weil jedes Gutachten auf Prognosen und Annahmen beruht. Sinkt der angenommene Zins von 10 auf 8 Prozent, steigt der Wert schon um ein Viertel. Gerichte akzeptieren deshalb, dass mehrere Werte vertretbar sind.
Darf man eine Firma nach dem Umsatz bewerten?
Als alleinige Methode ist das nicht geeignet. Der Bundesgerichtshof hat eine reine Bewertung nach dem Umsatz abgelehnt, weil hohe Kosten einen hohen Umsatz entwerten können. Als Kontrolle des Ertragswerts kann ein Multiplikator nützen.
Wann zählt der Substanzwert einer Firma?
Für die Steuer ist der Substanzwert die Untergrenze des Firmenwerts. Er greift, wenn eine Firma wenig verdient, aber viel besitzt. Bei neuen Firmen lässt die Finanzverwaltung ihn ausdrücklich als Mindestwert zu.
