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Buchhalter oder Steuerberater, wer darf was in Ihrer Firma?

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Ein selbständiger Buchhalter darf Ihre laufenden Belege buchen, Kontenpläne anlegen, die Löhne abrechnen und die Lohnsteuer anmelden. Dafür braucht er eine kaufmännische Ausbildung und 3 Jahre Praxis. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Jahresabschluss und Steuererklärungen darf er nicht machen. Dafür brauchen Sie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder eine andere befugte Person.

Praxis des Buchhalters, mindestens
3 Jahre
Steuerberatungsgesetz, § 6, Stand 2. Oktober 2026
Arbeitszeit in dieser Praxis, mindestens
16 Stunden je Woche
Steuerberatungsgesetz, § 6, Stand 2. Oktober 2026
Verbot bei dauerhaft schlechter Arbeit, bis
5 Jahre
Steuerberatungsgesetz, § 7, Stand 2. Oktober 2026
Eine Buchhalterin bucht Rechnungen am Laptop, daneben prüft ein Berater Unterlagen.
Laufende Buchungen darf auch ein Buchhalter machen, die Steuererklärung der Firma nicht. Bild: KI generiert.

Was ein selbständiger Buchhalter für Sie erledigen darf

Hilfe bei der Steuer gegen Geld dürfen in Deutschland nur bestimmte Berufe leisten. Für die laufende Buchhaltung macht das Gesetz eine Ausnahme. Ein Buchhalter, der sich selbständig gemacht hat, darf diese vier Aufgaben übernehmen:

  • einen Kontenplan für Ihre Firma anlegen
  • die laufenden Belege buchen, also Rechnungen, Kontoauszüge und Kassenbelege
  • die laufende Lohnabrechnung für Ihre Beschäftigten machen
  • die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt fertigen

Voraussetzung ist eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung. Danach muss der Buchhalter mindestens 3 Jahre in der Buchhaltung gearbeitet haben, mit mindestens 16 Stunden je Woche. Fragen Sie nach diesem Nachweis, bevor Sie einen Auftrag geben.

Welche Arbeiten nur ein Steuerberater übernehmen darf

Alles, was über das laufende Buchen hinausgeht, ist für den Buchhalter tabu. Dazu gehören vor allem diese Arbeiten:

Welche Aufgabe ein selbständiger Buchhalter übernehmen darf und welche ein Steuerberater.
AufgabeSelbständiger BuchhalterSteuerberater
Kontenplan anlegenjaja
Laufende Belege buchenjaja
Laufende Lohnabrechnungjaja
Lohnsteuer-Anmeldungjaja
Umsatzsteuer-Voranmeldungneinja
Abschlussbuchungen und Jahresabschlussneinja
Einnahmenüberschussrechnungneinja
Steuererklärungen der Firma und der Inhaberneinja
Beratung zu Steuerfragen und Einspruch beim Finanzamtneinja

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung steht nicht in der Liste des Gesetzes, also darf der Buchhalter sie nicht erstellen und abgeben. Sie können die Arbeit deshalb teilen. Der Buchhalter bucht, der Steuerberater übernimmt Voranmeldung, Abschluss und Erklärungen.

Was ein Bilanzbuchhalter im Unterschied zum Buchhalter darf

Geprüfter Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirt sind anerkannte Fortbildungsabschlüsse. Wer sie hat, darf mit diesem Titel werben. Mehr Befugnis gibt der Titel aber nicht. Auch ein selbständiger Bilanzbuchhalter darf für Sie nur buchen, Löhne abrechnen und die Lohnsteuer anmelden.

Einen Jahresabschluss für Ihre Firma darf ein selbständiger Bilanzbuchhalter also nicht aufstellen, so gut er das fachlich könnte. Anders ist es, wenn er bei Ihnen angestellt ist. Als Angestellter erledigt er die Angelegenheiten Ihrer eigenen Firma, und die Grenzen für selbständige Buchhalter gelten dann nicht.

Welche Risiken ein Buchhaltungsbüro für Sie hat

Für Steuerberater schreibt das Gesetz eine Berufshaftpflichtversicherung vor, für Buchhalter nicht. Fragen Sie deshalb, ob das Büro freiwillig versichert ist und bis zu welcher Summe. Ein Steuerberater muss mindestens 250.000 Euro je Schadensfall versichert sein.

Arbeitet ein Buchhalter dauerhaft schlecht und schadet seinen Kunden, kann ihm das Finanzamt die Arbeit für bis zu 5 Jahre verbieten. Hält er sich nicht an das Verbot, droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.

Wie Sie Buchhalter und Steuerberater kombinieren

Die Arbeitsteilung kann günstig sein, wenn das Buchhaltungsbüro sauber bucht und der Steuerberater darauf aufbaut. Klären Sie vorher, in welchem Programm gebucht wird und wie die Daten zum Steuerberater kommen. Sonst bezahlen Sie doppelte Arbeit.

Für den Vergleich hilft ein Blick auf die Gebühren. Ein Steuerberater darf für die laufende Buchhaltung bei 200.000 Euro Jahresumsatz 55 bis 330 Euro im Monat berechnen. Ein Buchhalter ist an keine Gebührenordnung gebunden und vereinbart seinen Preis frei. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zu den Kosten für Buchhaltung und Lohnabrechnung.

Wer einen Steuerberater für den Rest sucht, findet Hinweise zur Auswahl im Ratgeber Steuerberater finden.

Häufige Fragen

Darf ein Buchhalter die Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?

Nein, ein selbständiger Buchhalter darf die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Ihre Firma nicht erstellen. Das Gesetz erlaubt ihm nur Kontenpläne, laufende Buchungen, die Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.

Darf ein Bilanzbuchhalter den Jahresabschluss für meine Firma machen?

Nein, ein selbständiger Bilanzbuchhalter darf den Jahresabschluss für Ihre Firma nicht aufstellen. Der Titel erlaubt ihm nur, damit zu werben. Ist er bei Ihnen angestellt, darf er den Abschluss für Ihre Firma vorbereiten.

Welche Ausbildung braucht ein selbständiger Buchhalter?

Ein selbständiger Buchhalter braucht eine bestandene kaufmännische Abschlussprüfung oder eine gleichwertige Vorbildung. Danach muss er mindestens 3 Jahre in der Buchhaltung gearbeitet haben, mit mindestens 16 Stunden je Woche.

Ist ein Buchhaltungsbüro günstiger als ein Steuerberater?

Ein Buchhaltungsbüro ist an keine Gebührenordnung gebunden und kann günstiger sein. Vergleichen Sie Angebote mit der Gebühr eines Steuerberaters, die bei 200.000 Euro Jahresumsatz 55 bis 330 Euro im Monat beträgt. Für Abschluss und Erklärungen brauchen Sie trotzdem einen Steuerberater.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Steuerberatungsgesetz, § 6 Absatz 1 Nummer 1, Tätigkeiten der Buchhalter, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Steuerberatungsgesetz, § 8 Absatz 4, Bezeichnung Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatungsgesetz, § 2 Hilfeleistung in fremden Steuersachen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Steuerberatungsgesetz, § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Steuerberatungsgesetz, § 7 Untersagung der Hilfeleistung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatungsgesetz, § 160 Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Steuerberatungsgesetz, § 67 Berufshaftpflichtversicherung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, § 52 Mindestversicherungssumme, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. GmbH-Gesetz, § 41 Buchführung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  10. Steuerberatervergütungsverordnung, § 33 Buchführung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  11. Steuerberatervergütungsverordnung, § 1 Anwendungsbereich, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.