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Steuerberater finden und prüfen, ob er wirklich einer ist

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Einen passenden Steuerberater finden Sie über Empfehlungen, Kanzleien in Ihrer Nähe und das kostenlose Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Dort sehen Sie auch, ob jemand wirklich als Steuerberater zugelassen ist. Ein erstes Beratungsgespräch kostet Privatleute höchstens 190 Euro. Klären Sie darin Leistungen, Honorar und Erreichbarkeit.

Erstes Beratungsgespräch, höchstens
190 Euro plus Umsatzsteuer
Steuerberatervergütungsverordnung, § 21, Stand 2. Oktober 2026
Pflichtversicherung je Schadensfall, mindestens
250.000 Euro
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, § 52, Stand 2. Oktober 2026
Abfrage im Steuerberaterverzeichnis
0 Euro
Steuerberatungsgesetz, § 86b, Stand 2. Oktober 2026
Der Eingang einer kleinen Kanzlei mit Glastür in einer ruhigen Stadtstraße.
Ob jemand wirklich Steuerberater ist, lässt sich bei der Steuerberaterkammer prüfen. Bild: KI generiert.

Wie Sie einen Steuerberater in Ihrer Nähe finden

Am Anfang steht die Frage, wofür Sie Hilfe brauchen. Eine Angestellte mit einer vermieteten Wohnung sucht etwas anderes als ein Handwerksbetrieb mit zehn Beschäftigten oder eine Ärztin mit eigener Praxis. Fragen Sie deshalb, ob eine Kanzlei Fälle wie Ihren betreut, etwa Heilberufe, Landwirtschaft, Gastronomie oder Vermietung.

  • Fragen Sie Bekannte, Kollegen oder Ihre Innung, wer ihre Steuern macht und wie zufrieden sie sind.
  • Suchen Sie Kanzleien in Ihrer Nähe, wenn Sie Unterlagen gern persönlich vorbeibringen.
  • Nutzen Sie das Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Die Abfrage ist für jeden kostenlos.
  • Schauen Sie auf die Website der Kanzlei. Sie zeigt oft, welche Branchen sie betreut und ob sie digital arbeitet.

Nimmt eine Kanzlei Belege digital an, spielt die Entfernung eine kleinere Rolle. Wichtig bleibt, dass Sie eine feste Ansprechperson haben und Ihre Fragen in angemessener Zeit beantwortet werden.

Woran Sie erkennen, dass jemand Steuerberater ist

Steuerberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Wer sich ohne Zulassung so nennt, macht sich strafbar. Zugelassen wird nur, wer die staatliche Steuerberaterprüfung bestanden hat oder davon befreit wurde und dann von der Steuerberaterkammer bestellt wurde.

Prüfen können Sie das im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Es enthält alle Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dort stehen der Name, der Tag der Bestellung, die zuständige Kammer und die Anschrift der Kanzlei. Auch ein Berufs- oder Vertretungsverbot steht darin.

Wer außer Steuerberatern bei der Steuer helfen darf

Uneingeschränkt bei der Steuer helfen dürfen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Für viele Aufgaben gibt es daneben Helfer mit begrenzter Befugnis.

  • Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft Mitgliedern mit Arbeitslohn, Rente oder Unterhalt bei der Einkommensteuer. Bei Einkünften aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit darf er nicht helfen.
  • Ein selbständiger Buchhalter darf laufend buchen, Löhne abrechnen und die Lohnsteuer anmelden. Steuererklärungen und Jahresabschluss darf er nicht machen.
  • Ein Wirtschaftsprüfer darf alles, was ein Steuerberater darf, und zusätzlich Jahresabschlüsse prüfen.

Ob der Verein für Sie reicht, zeigt der Vergleich Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Wo die Grenzen eines Buchhaltungsbüros liegen, steht im Ratgeber Buchhalter oder Steuerberater.

Was der Titel Fachberater beim Steuerberater bedeutet

Die Steuerberaterkammern verleihen zwei Fachberater-Titel: Fachberater für Internationales Steuerrecht und Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Dafür braucht ein Steuerberater einen Lehrgang von mindestens 120 Stunden, drei bestandene Klausuren und 30 bearbeitete Fälle aus dem Gebiet. Danach muss er sich jedes Jahr mindestens 10 Stunden fortbilden.

Steht ein anderer Fachberater-Zusatz auf dem Briefkopf, stammt er nicht von der Kammer. Fragen Sie, wer ihn verliehen hat und was dafür nötig war. Für die meisten Privatleute und kleinen Betriebe zählt ohnehin mehr, ob die Kanzlei Fälle wie Ihren regelmäßig bearbeitet.

Welche Fragen Sie im ersten Gespräch stellen

  • Betreuen Sie Kunden in meiner Lage, etwa mit einer Praxis, einem Handwerksbetrieb oder einer vermieteten Wohnung?
  • Wer ist mein fester Ansprechpartner, und wie schnell bekomme ich eine Antwort?
  • Nehmen Sie Belege digital an, und mit welchem Programm arbeiten Sie?
  • Rechnen Sie nach der Gebührenordnung ab oder bieten Sie einen Festpreis an?
  • Was brauchen Sie von mir bis wann, damit die Erklärung pünktlich beim Finanzamt ist?

Ein erstes Beratungsgespräch kostet Privatleute höchstens 190 Euro plus Umsatzsteuer. Folgt ein Auftrag, wird diese Gebühr angerechnet. Wie sich die spätere Rechnung zusammensetzt, erklärt der Ratgeber zu den Kosten eines Steuerberaters.

Was im Auftrag an den Steuerberater stehen sollte

Halten Sie schriftlich fest, was der Steuerberater für Sie übernimmt, etwa die Einkommensteuererklärung, die Buchhaltung oder den Jahresabschluss. Was nicht im Auftrag steht, muss er nicht von sich aus erledigen. Für den Kontakt mit dem Finanzamt bekommt er außerdem eine Vollmacht von Ihnen.

Jeder selbständige Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung haben, mindestens 250.000 Euro je Schadensfall. Lesen Sie, ob der Auftrag seine Haftung begrenzt. Im Einzelfall darf er sie bis auf diese Summe beschränken, mit allgemeinen Vertragsbedingungen auf das Vierfache, wenn er so hoch versichert ist.

Ihr Steuerberater muss unabhängig arbeiten und über alles schweigen, was er von Ihnen erfährt. Er darf nicht tätig werden, wenn eigene Interessen mit Ihren kollidieren.

Häufige Fragen

Wie prüfe ich, ob ein Steuerberater zugelassen ist?

Ob ein Steuerberater zugelassen ist, prüfen Sie im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer. Dort stehen alle Mitglieder der Steuerberaterkammern mit dem Tag ihrer Bestellung und der Anschrift der Kanzlei. Die Abfrage ist kostenlos.

Was kostet das erste Gespräch mit einem Steuerberater?

Das erste Gespräch mit einem Steuerberater kostet Privatleute höchstens 190 Euro plus Umsatzsteuer, wenn es bei einem Rat bleibt. Folgt ein Auftrag, rechnet der Steuerberater die Gebühr auf die spätere Rechnung an. Für Firmen gilt die Grenze nicht.

Darf sich jeder Steuerberater oder Steuerbüro nennen?

Steuerberater darf sich nur nennen, wer von der Steuerberaterkammer bestellt ist. Wer den Titel ohne Zulassung führt, macht sich strafbar. Ein Wort wie Steuerbüro im Namen sagt dagegen nichts darüber, ob dort ein Steuerberater arbeitet.

Welche Fachberater-Titel vergibt die Steuerberaterkammer?

Die Steuerberaterkammer vergibt zwei Fachberater-Titel, für Internationales Steuerrecht und für Zölle und Verbrauchsteuern. Dafür braucht ein Steuerberater einen Lehrgang von mindestens 120 Stunden, drei Klausuren und 30 Fälle aus dem Gebiet.

Wie hoch muss ein Steuerberater versichert sein?

Ein selbständiger Steuerberater muss mindestens 250.000 Euro je Schadensfall versichert sein. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro ist erlaubt. Wer einen Schaden geltend macht, bekommt von der Steuerberaterkammer auf Antrag den Namen der Versicherung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Steuerberatungsgesetz, § 86b Steuerberaterverzeichnis, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Steuerberatungsgesetz, § 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatungsgesetz, § 4 Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Steuerberatungsgesetz, § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Steuerberatungsgesetz, § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung, Hinweis auf § 132a StGB, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatungsgesetz, § 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung und Bestellung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Steuerberatungsgesetz, § 57 Allgemeine Berufspflichten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Steuerberatungsgesetz, § 67 Berufshaftpflichtversicherung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Steuerberatungsgesetz, § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  10. Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, § 52 Mindestversicherungssumme, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  11. Steuerberatervergütungsverordnung, § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  12. Fachberater, Bundessteuerberaterkammer,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.