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Was kostet Buchhaltung beim Steuerberater im Monat?

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Die Buchhaltung beim Steuerberater kostet bei 200.000 Euro Jahresumsatz nach der Gebührenordnung 55 bis 330 Euro im Monat, ohne Umsatzsteuer. Die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ist darin schon enthalten. Für die Lohnabrechnung kommen 6 bis 30 Euro je Beschäftigten und Monat dazu.

Buchhaltung bei 200.000 Euro Umsatz
55 bis 330 Euro im Monat
Steuerberatervergütungsverordnung, § 33 und Tabelle C, Stand 2. Oktober 2026
Lohnabrechnung je Beschäftigten
6 bis 30 Euro im Monat
Steuerberatervergütungsverordnung, § 34, Stand 2. Oktober 2026
Lohnkonto anlegen, je Beschäftigten
6 bis 19 Euro einmalig
Steuerberatervergütungsverordnung, § 34, Stand 2. Oktober 2026
Auf einem Schreibtisch liegen Rechnungen und Lohnabrechnungen neben einem Laptop.
Für Buchhaltung und Lohnabrechnung berechnet der Steuerberater laufende Gebühren. Bild: KI generiert.

Was Buchhaltung und Lohnabrechnung im Monat kosten

Für die laufende Buchhaltung berechnet der Steuerberater eine Monatsgebühr. Wie hoch sie ist, hängt von Ihrem Jahresumsatz ab und davon, wie viel Arbeit Sie ihm abnehmen. Die Lohnabrechnung kostet einen festen Betrag je Beschäftigten und Monat, unabhängig vom Umsatz.

Alle Beträge in der Gebührenordnung verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Eine Firma, die selbst Umsatzsteuer abführt, holt sich diese 19 Prozent über die Vorsteuer zurück.

Wie der Jahresumsatz die Monatsgebühr bestimmt

Grundlage der Monatsgebühr ist ein Wert aus Ihren Zahlen. Bei einer Firma mit Bilanz ist das der Jahresumsatz oder die Summe der Kosten, je nachdem, was höher ist. Wer eine Einnahmenüberschussrechnung macht, nimmt den höheren Betrag aus Einnahmen und Ausgaben.

Zu diesem Wert steht in der Buchführungstabelle eine volle Gebühr. Für Buchhaltung samt Zuordnen der Belege darf der Steuerberater jeden Monat 2 bis 12 Zehntel davon berechnen. Bei 50.000 Euro Umsatz sind das 27,60 Euro bis 165,60 Euro im Monat, bei 200.000 Euro 55,00 Euro bis 330,00 Euro und bei 500.000 Euro 102,40 Euro bis 614,40 Euro.

Monatsgebühr für die Buchhaltung samt Zuordnen der Belege nach der Buchführungstabelle, ohne Umsatzsteuer.
Jahresumsatz bisVolle GebührMindestens im Monat (2 Zehntel)Höchstens im Monat (12 Zehntel)
50.000 Euro138 Euro27,60 Euro165,60 Euro
100.000 Euro188 Euro37,60 Euro225,60 Euro
200.000 Euro275 Euro55,00 Euro330,00 Euro
300.000 Euro359 Euro71,80 Euro430,80 Euro
500.000 Euro512 Euro102,40 Euro614,40 Euro

In der Mitte des Rahmens, bei 7 Zehnteln, kostet die Buchhaltung einer Firma mit 200.000 Euro Umsatz 192,50 Euro im Monat. Wo die Kanzlei tatsächlich landet, richtet sich nach der Zahl der Belege und danach, wie ordentlich sie ankommen.

Wie Sie die Buchhaltung günstiger machen

Den größten Unterschied macht, wer die Belege den Konten zuordnet. Das Zuordnen heißt in der Fachsprache Kontieren. Übernehmen Sie es selbst und bucht der Steuerberater nur noch nach Ihren Vorgaben, gilt ein Rahmen von 1 bis 6 Zehnteln statt 2 bis 12 Zehnteln.

Bei 200.000 Euro Umsatz sinkt die Monatsgebühr damit auf 27,50 bis 165,00 Euro. Geben Sie die Buchungen sogar selbst in ein Programm der Kanzlei ein, liegt die Gebühr bei 1 bis 10 Zwanzigsteln. Dazu kommen dann die Kosten für das Programm.

  • Schicken Sie die Belege jeden Monat vollständig und auf einmal, nicht verteilt über Wochen.
  • Laden Sie Kontoauszüge und Rechnungen digital hoch, wenn die Kanzlei das anbietet.
  • Vereinbaren Sie schriftlich eine Monatspauschale, wenn Ihre Belegmenge gleichbleibt.
  • Prüfen Sie einmal im Jahr, ob der Umsatz, mit dem die Kanzlei rechnet, noch stimmt.

Was die Lohnabrechnung beim Steuerberater kostet

Für die Lohnabrechnung zahlen Sie je Beschäftigten und Abrechnungsmonat 6 bis 30 Euro. Die monatliche Meldung der Lohnsteuer ans Finanzamt ist darin enthalten. Neu anlegen muss der Steuerberater jeden Beschäftigten einmal, dafür darf er 6 bis 19 Euro berechnen.

Bei fünf Beschäftigten kostet die Lohnabrechnung damit 30 bis 150 Euro im Monat und 360 bis 1.800 Euro im Jahr. Für das einmalige Anlegen der fünf Lohnkonten kommen 30 bis 95 Euro dazu.

Liefern Sie die Lohndaten fertig aufbereitet, sinkt die Gebühr auf 2,50 bis 9,50 Euro je Beschäftigten und Monat. Arbeiten Sie mit dem Lohnprogramm der Kanzlei und geben die Daten selbst ein, sind es 1,20 bis 4,20 Euro, plus die Kosten für das Programm.

Was nicht in der Monatsgebühr enthalten ist

Die Monatsgebühr deckt die laufende Buchhaltung. Den Jahresabschluss oder die Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende berechnet der Steuerberater gesondert. Was dafür anfällt, zeigt der Ratgeber zu den Kosten für Jahresabschluss und EÜR.

Auch Arbeiten, die mit der Buchhaltung nur zusammenhängen, etwa Rückfragen zu einem Kredit oder Auswertungen für die Bank, darf er nach Zeit abrechnen. Das kostet 66 bis 164 Euro je Stunde. Wer die Buchhaltung lieber an ein selbständiges Buchhaltungsbüro gibt, findet die Grenzen dieser Büros im Vergleich Buchhalter oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Was kostet die Buchhaltung für eine kleine Firma beim Steuerberater?

Die Buchhaltung einer kleinen Firma mit 50.000 Euro Jahresumsatz kostet beim Steuerberater 27,60 bis 165,60 Euro im Monat. Bei 200.000 Euro Umsatz sind es 55 bis 330 Euro. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer.

Was kostet eine Lohnabrechnung beim Steuerberater?

Eine Lohnabrechnung kostet beim Steuerberater 6 bis 30 Euro je Beschäftigten und Monat. Für das einmalige Anlegen eines Lohnkontos kommen 6 bis 19 Euro dazu. Die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung ist darin enthalten.

Wird die Buchhaltung beim Steuerberater günstiger, wenn ich Belege selbst zuordne?

Ja, die Buchhaltung wird günstiger, wenn Sie die Belege selbst den Konten zuordnen. Dann gilt ein Rahmen von 1 bis 6 Zehnteln der vollen Gebühr statt 2 bis 12 Zehnteln. Bei 200.000 Euro Umsatz sind das 27,50 bis 165 Euro im Monat.

Ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung in der Buchhaltungsgebühr enthalten?

Ja, die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung ist mit der Gebühr für die laufende Buchhaltung abgegolten. Der Steuerberater darf sie nicht zusätzlich berechnen, wenn er die Buchhaltung führt.

Nach welchem Umsatz berechnet der Steuerberater die Buchhaltung?

Der Steuerberater berechnet die Buchhaltung nach dem Jahresumsatz oder nach der Summe der Kosten, je nachdem, was höher ist. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung zählt der höhere Betrag aus Einnahmen und Ausgaben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Steuerberatervergütungsverordnung, § 33 Buchführung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Steuerberatervergütungsverordnung, § 34 Lohnbuchführung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatervergütungsverordnung, Anlage 3, Tabelle C (Buchführungstabelle), Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Steuerberatervergütungsverordnung, § 13 Zeitgebühr, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Steuerberatervergütungsverordnung, § 4 Vergütungsvereinbarung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatervergütungsverordnung, § 15 Umsatzsteuer, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.