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Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater?

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Ein Lohnsteuerhilfeverein reicht, wenn Sie Arbeitslohn, Rente oder Unterhalt beziehen, auch mit einer vermieteten Wohnung oder Kapitalerträgen daneben. Haben Sie ein Gewerbe, arbeiten Sie selbständig oder machen Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze, darf der Verein nicht helfen. Dann brauchen Sie einen Steuerberater. Der Verein verlangt einen Jahresbeitrag statt Gebühren.

Vereinsbeitrag, absetzbar ohne Nachweis
50 Prozent
Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zu Steuerberatungskosten, Stand 2. Oktober 2026
Erstberatung beim Steuerberater, höchstens
190 Euro plus Umsatzsteuer
Steuerberatervergütungsverordnung, § 21, Stand 2. Oktober 2026
Aufbewahrung Ihrer Akte im Verein
10 Jahre
Steuerberatungsgesetz, § 23, Stand 2. Oktober 2026
Ein Paar bespricht mit einer Beraterin eine Lohnabrechnung und Steuerformulare.
Ein Lohnsteuerhilfeverein hilft Arbeitnehmern bei der Steuererklärung gegen einen Mitgliedsbeitrag. Bild: KI generiert.

Wann ein Lohnsteuerhilfeverein für Sie reicht

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist ein Verein, in dem sich Arbeitnehmer gegenseitig bei der Steuer helfen. Sie werden Mitglied, zahlen einen Jahresbeitrag und lassen dafür Ihre Einkommensteuererklärung in einer Beratungsstelle des Vereins machen. Arbeitslose können ebenfalls Mitglied werden.

Der Verein darf Ihnen helfen, wenn Sie mindestens eine dieser Einkünfte haben:

  • Lohn oder Gehalt aus einer Anstellung, auch eine Betriebsrente
  • eine gesetzliche oder private Rente
  • Unterhalt, den Sie von Ihrem früheren Ehepartner bekommen
  • Leistungen aus einer Riester-Rente oder einem anderen geförderten Altersvorsorgevertrag

Haben Sie daneben weitere Einkünfte, etwa Miete aus einer Wohnung oder Zinsen und Dividenden, darf der Verein auch diese in Ihre Erklärung aufnehmen.

Wann der Lohnsteuerhilfeverein nicht helfen darf

Der Verein darf nicht helfen, sobald Sie Einkünfte aus einem Gewerbe, aus selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Umsätze machen, auf die Umsatzsteuer fällt. Schon ein kleiner Nebenverdienst als Selbständige kann also reichen, damit Sie einen Steuerberater brauchen.

Es gibt Ausnahmen für Einnahmen, die ganz steuerfrei sind. Dazu zählen die Pauschale für Übungsleiter und Ehrenamtliche in Vereinen, die Aufwandspauschale als rechtlicher Betreuer und kleine Solaranlagen auf dem Haus bis 30 Kilowatt Leistung. Mit solchen Einnahmen dürfen Sie im Verein bleiben.

Der Verein hilft außerdem nur bei der Einkommensteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Dazu kommen Kindergeld, Zulagen wie für die Riester-Rente und die Pflichten als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe. Für eine Erbschaftsteuer- oder Grundsteuererklärung brauchen Sie einen Steuerberater.

Wer bei welchen Einkünften und Steuern helfen darf.
Ihre LageLohnsteuerhilfevereinSteuerberater
Arbeitslohn oder Rentejaja
Unterhalt vom früheren Ehepartnerjaja
Vermietete Wohnung neben dem Lohnjaja
Zinsen und Dividenden neben dem Lohnjaja
Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, ganz steuerfreijaja
Kleine Solaranlage auf dem Haus, ganz steuerfreijaja
Gewerbe oder selbständige Nebentätigkeitneinja
Umsatzsteuerpflichtige Umsätzeneinja
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grundsteuerneinja

Was ein Lohnsteuerhilfeverein kostet und was ein Steuerberater

Der Verein darf nur einen Mitgliedsbeitrag verlangen. Ein Extra-Honorar für die einzelne Erklärung ist verboten. Wie hoch der Beitrag ist, legt jeder Verein in seiner Beitragsordnung fest. Fragen Sie danach, bevor Sie eintreten, und auch danach, wie Sie wieder austreten.

Ein Steuerberater rechnet nach seiner Gebührenordnung oder nach einem vereinbarten Festpreis ab. Für die Erklärung einer Angestellten mit 44.000 Euro Lohn erlaubt die Gebührenordnung 173,25 bis 1.404 Euro, ohne Umsatzsteuer. Wie diese Spanne entsteht, zeigt der Ratgeber zu den Kosten der Steuererklärung beim Steuerberater.

Den Beitrag zum Verein dürfen Sie zur Hälfte als Werbungskosten ansetzen, ohne das zu begründen. Bis 100 Euro im Jahr folgt das Finanzamt sogar Ihrer eigenen Aufteilung.

Wie sicher die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein ist

Ein Lohnsteuerhilfeverein braucht eine Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde seines Landes. Er muss eine Haftpflichtversicherung für Beratungsfehler haben und jedes Jahr seine Bücher prüfen lassen. Jede Beratungsstelle und ihre Leitung stehen in einem amtlichen Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine.

Die Beraterinnen und Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen neben der Steuerhilfe nichts verkaufen. Am Namen erkennen Sie einen echten Verein, denn er muss das Wort Lohnsteuerhilfeverein oder die Abkürzung LStHV enthalten.

Wann Sie trotz Arbeitslohn besser zum Steuerberater gehen

  • Sie haben mehrere vermietete Wohnungen oder planen einen Verkauf.
  • Sie haben Kapitalerträge aus dem Ausland oder arbeiten zeitweise im Ausland.
  • Sie haben eine Erbschaft oder Schenkung zu erklären.

Eine Erbschaft oder Schenkung darf der Verein nicht bearbeiten. In den anderen Fällen darf er helfen, doch eine Kanzlei mit Erfahrung in solchen Fällen kann sinnvoller sein. Wie Sie eine passende Kanzlei finden, steht im Ratgeber Steuerberater finden.

Häufige Fragen

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein bei Vermietung helfen?

Ja, ein Lohnsteuerhilfeverein darf Ihre Mieteinnahmen in die Erklärung aufnehmen, wenn Sie daneben Arbeitslohn, Rente oder Unterhalt beziehen. Die Vermietung allein reicht für die Mitgliedschaft nicht.

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein Selbständigen helfen?

Nein, ein Lohnsteuerhilfeverein darf nicht helfen, wenn Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus einem Gewerbe oder aus Land- und Forstwirtschaft haben. Ausnahmen gelten nur für Einnahmen, die ganz steuerfrei sind, etwa die Übungsleiterpauschale.

Was kostet die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?

Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein kostet einen Jahresbeitrag, den jeder Verein selbst festlegt. Ein zusätzliches Honorar für die einzelne Erklärung darf der Verein nicht verlangen. Den Beitrag setzen Sie zur Hälfte als Werbungskosten ab.

Haftet ein Lohnsteuerhilfeverein für Fehler in der Steuererklärung?

Ja, ein Lohnsteuerhilfeverein haftet für Fehler seiner Beraterinnen und Berater. Er muss dafür eine Haftpflichtversicherung haben, und diese Haftung darf er nicht ausschließen.

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung bearbeiten?

Ja, ein Lohnsteuerhilfeverein darf eine Solaranlage in Ihrer Erklärung bearbeiten, wenn die Einnahmen daraus ganz steuerfrei sind. Das gilt für Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 Kilowatt je Wohnung oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 Kilowatt insgesamt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Steuerberatungsgesetz, § 4 Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Steuerberatungsgesetz, § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatungsgesetz, § 14 Anerkennung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Steuerberatungsgesetz, § 18 Satzung, Name, Mitgliedsbeitrag, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Steuerberatungsgesetz, § 19 Beratungsstellen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatungsgesetz, § 22 Pflichten bei der Hilfeleistung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Steuerberatungsgesetz, § 23 Aufzeichnungspflichten und Handakten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Steuerberatungsgesetz, § 25 Haftpflichtversicherung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Steuerberatungsgesetz, § 26 Geschäftsprüfung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  10. Einkommensteuergesetz, § 3 Nummer 26, 26a, 26b und 72, steuerfreie Einnahmen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  11. Schreiben vom 21. Dezember 2007 zur Zuordnung der Steuerberatungskosten (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 16 XIII), Bundesministerium der Finanzen,
  12. Steuerberatervergütungsverordnung, § 21 Rat, Auskunft, Erstberatung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.