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Due Diligence beim Firmenkauf, was sie prüft und kostet

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Eine Financial Due Diligence prüft vor dem Kauf, ob die Zahlen der Firma stimmen: Gewinne, Schulden, Steuern und Risiken. Vorgeschrieben ist sie nicht. Auch bei einer kleinen Firma lohnt die Prüfung, weil Sie beim Kauf des ganzen Betriebs für bestimmte Steuern und für die Arbeitsverträge einstehen. Das Honorar vereinbaren Sie frei, zum Beispiel als Festpreis oder nach Stunden.

Frist der Steuerhaftung nach Anmeldung
1 Jahr
Abgabenordnung, § 75, Stand 3. Oktober 2026
Schutz übernommener Tarifrechte
1 Jahr
Bürgerliches Gesetzbuch, § 613a, Stand 3. Oktober 2026
Verjährung von Mängelrechten, gesetzlich
2 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, § 438, Stand 3. Oktober 2026
Berater prüfen in einem Besprechungsraum Unterlagen auf Laptops und in Akten.
Vor dem Kauf einer Firma prüfen Berater Zahlen, Steuern und Verträge. Bild: KI generiert.

Was eine Due Diligence beim Firmenkauf ist

Due Diligence heißt wörtlich gebührende Sorgfalt. Gemeint ist eine gründliche Prüfung der Firma, bevor Sie sie kaufen. Der Verkäufer stellt dafür Unterlagen bereit, zum Beispiel in einem geschützten Ordner im Internet, dem Datenraum. Ihre Berater lesen die Unterlagen, stellen Fragen und schreiben einen Bericht.

Die Prüfung hat mehrere Teile. Welche Sie brauchen, hängt von der Firma ab.

  • Financial Due Diligence: Stimmen Gewinne, Schulden und Planung? Das ist das Feld von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.
  • Tax Due Diligence: Welche Steuerrisiken stecken in der Firma? Auch das prüfen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
  • Legal Due Diligence: Sind Verträge, Genehmigungen und Rechte in Ordnung? Das prüft eine Anwältin.
  • Weitere Teile: Je nach Firma kommen Umwelt, Technik oder Marken und Patente dazu.

Manchmal lässt der Verkäufer die Firma vorab selbst prüfen und gibt den Bericht allen Interessenten. Das spart Zeit. Der Bericht ist aber im Auftrag der Gegenseite entstanden. Lassen Sie die wichtigsten Punkte deshalb von eigenen Beratern nachprüfen.

Was die Financial Due Diligence im Einzelnen prüft

Die Financial Due Diligence beantwortet die Frage, ob der Preis zu den Zahlen passt. Ihre Berater schauen dafür auf diese Punkte:

  • Gewinne der letzten Jahre: Welche Sondereffekte stecken darin, etwa ein einmaliger Verkauf oder ein ausgefallener Geschäftsführerlohn?
  • Planung: Ist die Planung für die nächsten Jahre glaubwürdig, gemessen an der Vergangenheit?
  • Schulden: Welche Kredite, Leasingverträge und Zusagen für Betriebsrenten gibt es?
  • Laufendes Geld: Wie viel Geld steckt in Vorräten und offenen Rechnungen, und reicht es für den normalen Betrieb?
  • Abhängigkeiten: Hängt der Umsatz an wenigen Kunden, Lieferanten oder an der Person des Verkäufers?
  • Steuern: Welche Jahre sind noch offen, und wann war die letzte Betriebsprüfung?

Zum Schluss steht ein Bericht. Wollen Sie nur die Probleme wissen, reicht ein kurzer Bericht mit den Warnzeichen. Das ist günstiger als ein vollständiger Bericht, zeigt aber nicht, was in Ordnung ist.

Welche Risiken Sie je nach Kaufweg übernehmen

Eine Firma lässt sich auf zwei Wegen kaufen. Sie kaufen den Betrieb mit seinen Sachen, Verträgen und Kunden. Oder Sie kaufen die Anteile an der GmbH, die den Betrieb führt. Der Weg entscheidet, welche Altlasten auf Sie übergehen.

Welche Risiken der Käufer je nach Kaufweg übernimmt.
RisikoKauf des BetriebsKauf der GmbH-Anteile
Steuern des Betriebs aus der Zeit vor dem KaufSie haften begrenzt auf das übernommene VermögenDie Steuern bleiben in der GmbH, die jetzt Ihnen gehört
ArbeitsverträgeGehen mit allen Rechten und Pflichten auf Sie überBleiben bei der GmbH bestehen
Alte Schulden des VerkäufersSie haften, wenn Sie den Firmennamen fortführen und die Haftung nicht im Handelsregister ausschließenBleiben in der GmbH
Nicht gezahlte Einlagen auf den AnteilSpielen keine RolleSie haften neben dem Verkäufer
Form des VertragsNotar nötig, wenn zum Beispiel Grundstücke dazugehörenNur mit Notar

Kaufen Sie den Betrieb, haften Sie für betriebliche Steuern, die seit Beginn des Vorjahres entstanden sind. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt sie bis 1 Jahr nach Ihrer Anmeldung des Betriebs festsetzt. Die Arbeitsverhältnisse gehen auf Sie über, und wegen des Übergangs darf niemand gekündigt werden.

Kaufen Sie die Anteile, bleibt jede Altlast in der GmbH. Wirtschaftlich tragen Sie sie dann mit. Genau deshalb ist die Prüfung beim Anteilskauf besonders wichtig.

Wie das Ergebnis der Prüfung in den Kaufvertrag eingeht

Die Prüfung ist kein Selbstzweck. Was Ihre Berater finden, verhandeln Sie in den Kaufvertrag hinein.

  • Preis: Ein gefundenes Risiko senkt den Preis oder wird als Abzug eingerechnet.
  • Preismechanik: Entweder gilt ein fester Preis auf Basis einer Bilanz vor dem Kauf. Oder der Preis wird nach einer Abrechnung zum Übergabetag angepasst. Beim festen Preis prüfen Sie, dass bis zur Übergabe kein Geld abfließt.
  • Garantien: Der Verkäufer sichert bestimmte Tatsachen zu, etwa dass die Abschlüsse stimmen.
  • Freistellung: Der Verkäufer übernimmt bekannte Risiken, etwa eine erwartete Steuernachzahlung.

Das Gesetz kennt eine Falle für Käufer. Kennen Sie einen Mangel beim Vertragsschluss, haben Sie deswegen später keine Rechte. Bekannte Risiken gehören deshalb ausdrücklich in den Vertrag. Bleibt Ihnen ein Mangel aus grober Fahrlässigkeit unbekannt, haben Sie Rechte nur, wenn der Verkäufer ihn arglistig verschwiegen oder eine Garantie gegeben hat.

Umgekehrt hilft das Gesetz Ihnen. Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie gegeben, kann er sich nicht auf einen Haftungsausschluss im Vertrag berufen. Die gesetzlichen Mängelrechte verjähren im Normalfall nach 2 Jahren. Im Kaufvertrag können Sie andere Fristen vereinbaren. Die Beurkundung beim Notar und die Prüfung von Marken und Patenten übernehmen eigene Fachleute.

Wer die Due Diligence macht und was sie kostet

Für die Zahlen kommen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Frage. Wirtschaftsprüfer dürfen in wirtschaftlichen Fragen beraten und als Sachverständige auftreten. Steuerberatern ist eine wirtschaftsberatende und gutachterliche Tätigkeit erlaubt.

Für einen Wirtschaftsprüfer gibt es keine Gebührenordnung. Sie vereinbaren das Honorar frei, zum Beispiel als Festpreis für einen festgelegten Umfang oder nach Stunden. Übernimmt ein Steuerberater den steuerlichen Teil, kann seine Gebührenordnung gelten. Auch er darf aber eine andere Vergütung mit Ihnen vereinbaren, per Brief oder E-Mail.

Wie lange die Prüfung dauert, hängt vom Umfang ab und davon, wie schnell der Verkäufer Unterlagen liefert. Legen Sie Umfang, Zeitplan und Honorar vorab schriftlich fest. Was Wirtschaftsprüfer berechnen dürfen, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Wirtschaftsprüfer.

Brauchen Sie bei einer kleinen Firma eine Due Diligence?

Für eine kleine Firma muss die Prüfung nicht groß sein. Sie können sie auf die Punkte beschränken, die für Sie teuer werden können. Die folgenden Fragen helfen beim Zuschnitt.

Wie gründlich prüfen?

Ist der Kaufpreis für Sie ein großer Teil Ihres Vermögens?

Ja

Liegen geprüfte Jahresabschlüsse und Steuerbescheide der letzten Jahre vor?

Ja

Eine kleinere Prüfung mit Schwerpunkt auf Steuern, Schulden und Verträgen kann reichen.

Nein

Lassen Sie Zahlen, Steuern und Verträge gründlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Nein

Lassen Sie zumindest Steuern, Schulden und Arbeitsverträge durchsehen, weil Sie dafür haften können.

Wie Sie den Kaufpreis einschätzen, erklärt der Ratgeber zur Unternehmensbewertung und ihren Kosten. Ein Steuerberater hilft außerdem bei der Frage, ob der Kauf des Betriebs oder der Anteile für Sie steuerlich günstiger ist.

Häufige Fragen

Was kostet eine Due Diligence beim Unternehmenskauf?

Einen festen Preis gibt es nicht, weil es für Wirtschaftsprüfer keine Gebührenordnung gibt. Sie vereinbaren das Honorar frei, als Festpreis oder nach Stunden. Die Kosten hängen vom Umfang und von der Qualität der Unterlagen ab.

Ist eine Due Diligence beim Firmenkauf Pflicht?

Nein, das Gesetz schreibt sie nicht vor. Wer einen Mangel aber grob fahrlässig übersieht, hat später nur noch Rechte bei Arglist oder einer Garantie des Verkäufers. Bei einem Kauf des Betriebs haften Sie zudem für bestimmte Steuern.

Was prüft eine Financial Due Diligence?

Sie prüft, ob Gewinne, Schulden und Planung der Firma stimmen. Dazu gehören Sondereffekte in den Gewinnen, Kredite und Betriebsrenten, das Geld in Vorräten und offenen Rechnungen sowie Abhängigkeiten von wenigen Kunden.

Hafte ich als Käufer eines Betriebs für alte Steuern?

Ja, für betriebliche Steuern seit Beginn des Vorjahres vor dem Kauf. Voraussetzung ist, dass das Finanzamt sie bis 1 Jahr nach Ihrer Anmeldung festsetzt. Die Haftung ist auf das übernommene Vermögen begrenzt.

Gehen die Mitarbeiter beim Firmenkauf auf den Käufer über?

Ja, beim Kauf des Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über. Wegen des Übergangs darf niemand gekündigt werden. Beim Kauf der GmbH-Anteile bleiben die Verträge einfach bei der GmbH.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Abgabenordnung, § 75 Haftung des Betriebsübernehmers, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Handelsgesetzbuch, § 25 Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. GmbH-Gesetz, § 15 Übertragung von Geschäftsanteilen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. GmbH-Gesetz, § 16 Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Bürgerliches Gesetzbuch, § 311b Verträge über Grundstücke und das Vermögen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Bürgerliches Gesetzbuch, § 438 Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Bürgerliches Gesetzbuch, § 442 Kenntnis des Käufers, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Bürgerliches Gesetzbuch, § 444 Haftungsausschluss, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  10. Bürgerliches Gesetzbuch, § 453 Rechtskauf, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  11. Wirtschaftsprüferordnung, § 2 Inhalt der Tätigkeit, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  12. Steuerberatungsgesetz, § 57 Allgemeine Berufspflichten und vereinbare Tätigkeiten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  13. Steuerberatervergütungsverordnung, § 1 Anwendungsbereich, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  14. Steuerberatervergütungsverordnung, § 4 Vereinbarung der Vergütung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.