Warum es für Wirtschaftsprüfer keine Preisliste gibt
Für einen Steuerberater gibt es eine Gebührenordnung mit Tabellen. Für einen Wirtschaftsprüfer gibt es nichts Vergleichbares. Das Gesetz sagt nur, was beim Honorar verboten ist, nicht, was eine Prüfung kosten darf.
Der Grund liegt in der Arbeit. Zwei Firmen mit gleicher Bilanzsumme können sehr unterschiedlich viel Prüfungsaufwand machen. Es kommt darauf an, wie ordentlich die Buchhaltung ist, wie viele Standorte es gibt und wie schwierig die Bewertung der Vorräte ist.
Was das Gesetz beim Honorar des Prüfers verbietet
Frei ist der Preis nur, solange er die Unabhängigkeit des Prüfers nicht gefährdet. Ein Prüfer, der mehr verdient, wenn sein Urteil günstig ausfällt, wäre nicht mehr neutral. Deshalb gelten diese Verbote:
- Das Honorar für eine Prüfung darf nicht vom Ergebnis abhängen.
- Bei einer gesetzlichen Abschlussprüfung darf es auch nicht an andere Bedingungen geknüpft sein, etwa an weitere Aufträge.
- Für die Vermittlung eines Auftrags darf der Prüfer keine Provision zahlen oder annehmen.
- Bezieht ein Prüfer seit fünf Jahren mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen von Ihrer Firma, darf er Sie nicht mehr prüfen.
Ist das Honorar auffällig niedrig, muss der Prüfer der Kammer auf Verlangen nachweisen, dass er genug Zeit und gutes Personal eingesetzt hat. Ein Billigangebot ist also kein Freibrief für eine schnelle Prüfung.
Welche Faktoren den Preis einer Abschlussprüfung bestimmen
- Die Größe Ihrer Firma. Eine mittelgroße oder große GmbH legt einen Lagebericht vor, den der Prüfer mitbeurteilt.
- Ein Konzern. Mit Tochterfirmen kommt oft ein Konzernabschluss dazu, der eigene Arbeit macht.
- Das erste Jahr. Bei einer Erstprüfung muss der Prüfer auch die Zahlen vom Vorjahr nachvollziehen.
- Ihre Buchhaltung. Je verlässlicher Ihre Abläufe sind, desto weniger Einzelbelege muss er prüfen.
- Schätzungen im Abschluss. Rückstellungen, Vorräte und selbst entwickelte Software brauchen mehr Prüfzeit.
- Standorte und Inventuren. Jede Inventur, bei der der Prüfer dabei sein soll, ist ein eigener Termin.
Einen Teil seiner Kosten legt der Prüfer auf alle Kunden um. Er muss mit mindestens 1 Million Euro je Schadensfall versichert sein. Prüft er Jahresabschlüsse, kontrolliert die Kammer seine Kanzlei mindestens alle 6 Jahre.
Wo Sie echte Prüfungshonorare nachlesen können
Große Kapitalgesellschaften müssen im Anhang ihres Jahresabschlusses angeben, was der Abschlussprüfer im Jahr berechnet hat. Der Betrag ist aufgeteilt in Prüfung, andere Bestätigungen, Steuerberatung und Sonstiges. Der Anhang ist im Unternehmensregister öffentlich.
- Suchen Sie drei bis fünf große Firmen, die Ihrer in Branche und Aufbau ähneln.
- Rufen Sie deren veröffentlichte Jahresabschlüsse im Unternehmensregister auf.
- Notieren Sie im Anhang nur den Betrag für die Abschlussprüfung, nicht das ganze Honorar.
- Vergleichen Sie ihn mit Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigten derselben Firma.
- Nutzen Sie das Ergebnis als grobe Einordnung, nicht als Preis für Ihre eigene Prüfung.
Diese Rechnung hat Grenzen. Große Firmen sind nicht mit einer mittelgroßen GmbH vergleichbar, weil sich ein Teil der Arbeit auf mehr Umsatz verteilt. Einen belastbaren Preis bekommen Sie erst, wenn ein Prüfer Ihre Zahlen gesehen hat.
Wie Sie zwei Angebote für eine Prüfung vergleichen
Pflicht klären
Prüfen Sie, ob und wie umfangreich Ihre Firma geprüft werden muss. Der Prüfungspflicht-Rechner hilft dabei.
Gleiche Anfrage an alle
Nennen Sie allen Kanzleien Rechtsform, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigte, Standorte und ob es eine Erstprüfung ist.
Unabhängigkeit klären
Fragen Sie schriftlich, ob die Kanzlei an Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Abschluss mitgearbeitet hat.
Stunden und Sätze verlangen
Lassen Sie sich die geplanten Stunden je Mitarbeiterstufe und den Stundensatz nennen. Ohne Stunden ist eine Pauschale nicht vergleichbar.
Wahl und Auftrag
Die Gesellschafter wählen den Prüfer möglichst vor Ende des Geschäftsjahres. Danach erteilt die Geschäftsführung sofort den Auftrag.
Nehmen Sie aus Kostengründen die Kanzlei, die schon Ihre Buchhaltung macht, riskieren Sie eine Prüfung, die nicht gilt. Wer an Büchern oder Abschluss mitgewirkt hat, ist als Prüfer ausgeschlossen. Wie der Ablauf danach weitergeht, steht im Ratgeber zur Jahresabschlussprüfung.
Wie viel der Prüfer bei einem Fehler höchstens zahlt
Macht der Prüfer einen Fehler, haftet er Ihrer Firma für den Schaden. Bei einer gewöhnlichen GmbH ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf 1,5 Millionen Euro je Prüfung begrenzt, bei grober Fahrlässigkeit auf 12 Millionen Euro. Bei Vorsatz gibt es keine Grenze. Vertraglich darf der Prüfer diese Haftung weder ausschließen noch weiter beschränken.
Was gilt, wenn eine Bank auf das Testat vertraut hat, erklärt der Ratgeber zur Haftung des Abschlussprüfers.
Häufige Fragen
Gibt es eine Gebührenordnung für Wirtschaftsprüfer?
Nein, für Wirtschaftsprüfer gibt es keine Gebührenordnung. Das Honorar wird frei vereinbart. Das Gesetz verbietet nur ein Honorar, das vom Ergebnis der Prüfung abhängt oder an weitere Aufträge geknüpft ist.
Was kostet eine Jahresabschlussprüfung bei einer GmbH?
Was eine Jahresabschlussprüfung bei einer GmbH kostet, legt kein Gesetz und keine Statistik fest. Der Preis hängt von Größe, Buchhaltung, Standorten und davon ab, ob es die erste Prüfung ist. Vergleichen Sie mehrere Angebote nach Stunden und Stundensätzen.
Darf ein Wirtschaftsprüfer ein Erfolgshonorar vereinbaren?
Nein, für eine Prüfung darf ein Wirtschaftsprüfer kein Erfolgshonorar vereinbaren. Seine Bezahlung darf nicht davon abhängen, wie sein Urteil ausfällt. Nur in Steuersachen erlaubt das Gesetz im Einzelfall eine Ausnahme.
Wie hoch haftet ein Abschlussprüfer für Fehler?
Ein Abschlussprüfer haftet bei einer gewöhnlichen GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit bis 1,5 Millionen Euro je Prüfung, bei grober Fahrlässigkeit bis 12 Millionen Euro. Bei Vorsatz gilt keine Grenze.
Wo finde ich veröffentlichte Prüfungshonorare?
Veröffentlichte Prüfungshonorare finden Sie im Anhang der Jahresabschlüsse großer Kapitalgesellschaften im Unternehmensregister. Dort steht, was der Abschlussprüfer im Jahr berechnet hat, aufgeteilt nach Prüfung und anderen Leistungen.
