Warum will die Bank ein Testat ohne Prüfungspflicht?
Gibt Ihnen eine Bank einen Kredit über 1,5 Millionen Euro, muss sie sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, vor allem durch die Jahresabschlüsse. Bei kleinen Banken kann die Grenze niedriger liegen, weil sie auch von der Größe der Bank abhängt. Verzichten darf die Bank darauf nur, wenn Ihre Sicherheiten oder Bürgen das offensichtlich überflüssig machen.
In welcher Form die Bank den Abschluss sehen will, schreibt das Gesetz nicht vor. Die Finanzaufsicht hat ihre früheren Vorgaben dazu aufgehoben, und seitdem legt jede Bank ihre Anforderungen selbst fest. Nach Beobachtung der Bundessteuerberaterkammer, der Dachorganisation der Steuerberater, akzeptieren Banken zunehmend nur noch Abschlüsse, bei denen der Steuerberater die Unterlagen zumindest auf Stimmigkeit beurteilt hat.
Eine höhere Stufe kann Ihnen auch selbst nützen. Laut der Kammer kann ein Abschluss mit dieser Beurteilung zu einem besseren Rating führen, also zu einer besseren Note für Ihre Kreditwürdigkeit.
Pflicht wird eine Prüfung erst nach den Größenklassen und der Prüfungspflicht, wenn Ihre GmbH zwei Jahre lang zwei von drei Grenzen überschreitet. Eine davon liegt bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme. Darunter ist jede Prüfung freiwillig, doch die Bank kann sie zur Bedingung für den Kredit machen.
5 Stufen bis zur freiwilligen Jahresabschlussprüfung
Zwischen einem einfach erstellten Abschluss und einem Testat liegen fünf Stufen. Die ersten drei sind Arten der Erstellung, bei denen Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Abschluss aus Ihren Unterlagen aufbaut. Er beurteilt diese Unterlagen dabei unterschiedlich gründlich und bestätigt das in einer Bescheinigung. Bei den letzten beiden Stufen kontrolliert ein zweiter Fachmann den fertigen Abschluss von außen.
| Stufe | Wer sie übernimmt | Was dabei passiert | Was Sie am Ende bekommen |
|---|---|---|---|
| Erstellung ohne Beurteilung | Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer | Er stellt den Abschluss aus Ihren Belegen, Büchern und Auskünften auf, ohne sie zu prüfen. | Bescheinigung über die Erstellung |
| Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung | Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer | Er befragt Sie und vergleicht Zahlen, etwa mit dem Vorjahr, um Fehler in den Unterlagen mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen. | Bescheinigung, dass ihm nichts gegen die Unterlagen bekannt wurde |
| Erstellung mit umfassender Beurteilung | Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer | Er überzeugt sich mit eigenen Nachweisen, etwa an der Inventur oder durch Bestätigungen von Banken und Kunden. | Bescheinigung, dass die Unterlagen ordnungsgemäß sind |
| Prüferische Durchsicht | Ein Prüfer, der den Abschluss nicht erstellt hat | Er beurteilt den fertigen Abschluss mit begrenzter Sicherheit, also weniger gründlich als bei einer Prüfung. | Bescheinigung, dass ihm nichts gegen den Abschluss bekannt wurde |
| Freiwillige Prüfung | Ein Prüfer, der den Abschluss nicht erstellt hat | Er prüft den Abschluss nach den Regeln der gesetzlichen Pflichtprüfung. | Bestätigungsvermerk, also ein Testat |
Für die drei Arten der Erstellung verwenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gleich lautende Bescheinigungen. Darauf haben sich die Berufsverbände beider Berufe geeinigt. Inhaltlich sagt die Bescheinigung deshalb dasselbe, egal wer von beiden den Abschluss erstellt.
Was die Plausibilitätsbeurteilung des Steuerberaters leistet
Bei der Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung stellt Ihr Steuerberater den Abschluss auf und prüft Ihre Unterlagen zusätzlich auf Stimmigkeit. Er befragt Sie zu den Abläufen in Ihrer Buchhaltung und zu allen wichtigen Posten. Er vergleicht die Zahlen mit dem Vorjahr und mit Kennzahlen. Außerdem fragt er nach Beschlüssen der Gesellschafter, die den Abschluss betreffen.
So will er mit einer gewissen Sicherheit ausschließen, dass Ihre Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind. Stößt er auf Zweifel, muss er ihnen nachgehen. Am Ende schreibt er in die Bescheinigung, dass ihm keine Umstände bekannt geworden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und des Abschlusses sprechen. Das heißt, er hat nichts gefunden, und nicht, dass er alles geprüft hat.
Eine Stufe höher steht die Erstellung mit umfassender Beurteilung. Hier überzeugt sich der Steuerberater mit eigenen Nachweisen davon, dass Ihre Unterlagen ordnungsgemäß sind. Sind die Vorräte ein wichtiger Posten, beobachtet er die Inventur, und bei Bedarf holt er Bestätigungen von Banken, Kunden, Lieferanten oder Anwälten ein. Seine Bescheinigung sagt dann ausdrücklich, dass die Unterlagen ordnungsgemäß sind.
Was eine prüferische Durchsicht von der Prüfung unterscheidet
Bei der prüferischen Durchsicht sieht sich ein Prüfer einen fertigen Abschluss an, den er nicht selbst erstellt hat. Er bildet sich sein Urteil nur mit begrenzter Sicherheit, bei einer Prüfung dagegen mit hinreichender Sicherheit. Hinreichend heißt hoch, aber nicht absolut.
Entsprechend vorsichtig klingt das Ergebnis. Nach einer Durchsicht schreibt der Prüfer, dass ihm keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen den Abschluss sprechen. Nach einer Prüfung bestätigt er dagegen ausdrücklich, dass der Abschluss den Regeln entspricht. Diese positive Aussage geht deutlich weiter.
Mehr Sicherheit kostet mehr Prüferstunden. Eine Durchsicht ist deshalb günstiger als eine Prüfung, gibt der Bank aber auch weniger Gewissheit. Ihr Steuerberater, der den Abschluss erstellt hat, kann die Durchsicht nicht übernehmen, denn dafür braucht es einen zweiten, unabhängigen Fachmann.
Wer eine freiwillige Jahresabschlussprüfung machen darf
Bei der freiwilligen Prüfung prüft ein unabhängiger Prüfer Ihren Abschluss nach den Regeln, die für mittelgroße und große Firmen gelten. Sein Ergebnis fasst er in einem Bestätigungsvermerk zusammen, der dem gesetzlichen Testat nachgebildet ist. Auch hier kann das Testat uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt ausfallen, und ein Wirtschaftsprüfer darf sich kein bestimmtes Ergebnis vorgeben lassen.
Gesetzlich ist die freiwillige Prüfung Wirtschaftsprüfern nicht vorbehalten. Das hat die Wirtschaftsprüferkammer, die Berufsvertretung der Prüfer, ausdrücklich klargestellt, auch wenn ein Oberlandesgericht es 2009 in einer Nebenbemerkung anders gesehen hat. Ihre Bank kann aber verlangen, dass ein Wirtschaftsprüfer das Testat unterschreibt. Klären Sie das, bevor Sie den Auftrag vergeben.
Unabhängig muss der Prüfer auch bei einer freiwilligen Prüfung sein. Ein Wirtschaftsprüfer muss einen Auftrag ablehnen, wenn er befangen sein könnte, etwa weil er Ihre Bücher führt. Von der Planung bis zum Bericht folgt sie dem Ablauf der Jahresabschlussprüfung bei Pflichtprüfungen.
Wie Sie mit der Bank die passende Stufe klären
Überschreitet Ihre GmbH zwei Jahre lang zwei der drei Grenzen?
Dann ist die Prüfung Pflicht und nicht mehr freiwillig. Die Gesellschafter wählen einen Abschlussprüfer.
Verlangt die Bank ein Testat, also einen Bestätigungsvermerk?
Dann brauchen Sie eine freiwillige Prüfung durch einen unabhängigen Prüfer. Klären Sie, ob es ein Wirtschaftsprüfer sein muss.
Will die Bank die Bescheinigung eines Prüfers, der den Abschluss nicht erstellt hat?
Dann kann eine prüferische Durchsicht reichen. Lassen Sie sich das von der Bank schriftlich bestätigen.
Dann genügt eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters über die Erstellung. Fragen Sie, ob die Bank dabei eine Beurteilung Ihrer Unterlagen erwartet.
- Fragen Sie Ihre Bank schriftlich, welche Stufe sie verlangt und ob eine Bescheinigung des Steuerberaters reicht.
- Klären Sie, ob die Bank für eine Durchsicht oder ein Testat einen Wirtschaftsprüfer verlangt.
- Fragen Sie, ob die Anforderung nur für dieses Jahr gilt oder für jedes Jahr der Kreditlaufzeit.
- Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Art der Erstellung er anbietet und was sie kostet.
- Holen Sie für eine Durchsicht oder Prüfung Angebote von Prüfern ein, die Ihren Abschluss nicht erstellt haben.
- Vergeben Sie den Auftrag möglichst vor dem Jahresende, damit der Prüfer die Inventur beobachten kann.
Häufige Fragen
Muss eine kleine GmbH ihren Jahresabschluss prüfen lassen, wenn die Bank es verlangt?
Gesetzlich muss eine kleine GmbH ihren Jahresabschluss nicht prüfen lassen, auch wenn die Bank danach fragt. Die Bank kann eine Prüfung aber zur Bedingung für den Kredit machen. Welche Stufe sie genau verlangt, legt jede Bank selbst fest.
Ist eine Bescheinigung vom Steuerberater dasselbe wie ein Testat?
Nein, eine Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses ist kein Testat. Sie beschreibt, wie gründlich der Steuerberater Ihre Unterlagen beim Erstellen beurteilt hat. Ein Testat erteilt nur ein Prüfer nach einer Prüfung, und er darf den Abschluss nicht selbst erstellt haben.
Was ist eine Plausibilitätsbeurteilung beim Jahresabschluss?
Bei einer Plausibilitätsbeurteilung prüft der Steuerberater Ihre Unterlagen beim Erstellen des Jahresabschlusses auf Stimmigkeit. Er befragt Sie zu allen wichtigen Posten und vergleicht die Zahlen etwa mit dem Vorjahr. In der Bescheinigung steht dann, dass ihm nichts gegen die Ordnungsmäßigkeit bekannt geworden ist.
Was ist eine prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses?
Eine prüferische Durchsicht ist eine Kontrolle des fertigen Jahresabschlusses mit begrenzter Sicherheit, also weniger gründlich als eine Prüfung. Am Ende steht eine Bescheinigung, dass dem Prüfer nichts gegen den Abschluss bekannt geworden ist. Ein Testat gibt es dafür nicht.
Darf ein Steuerberater eine freiwillige Jahresabschlussprüfung machen?
Ja, nach Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer ist die freiwillige Jahresabschlussprüfung gesetzlich nicht Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Einen Abschluss, den er selbst erstellt hat, darf ein Steuerberater aber nicht prüfen. Fragen Sie Ihre Bank, ob sie das Testat eines Wirtschaftsprüfers verlangt.
Ab welchem Kredit muss die Bank den Jahresabschluss sehen?
Eine Bank muss sich bei einem Kredit über 1,5 Millionen Euro die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, vor allem durch den Jahresabschluss. Bei kleinen Banken kann die Grenze niedriger liegen. In welcher Form der Abschluss vorliegen muss, legt jede Bank selbst fest.
