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Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?

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Die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater kostet für eine Angestellte mit 44.000 Euro Lohn nach der Gebührenordnung 173,25 bis 1.404 Euro. Die Mitte liegt bei 788,63 Euro. Dazu kommen höchstens 20 Euro für Porto und Telefon und die Umsatzsteuer. Mit einer vermieteten Wohnung wird es teurer.

Erklärung bei 40.000 Euro Einkünften
112,50 bis 675 Euro
Steuerberatervergütungsverordnung, § 24 und Tabelle A, Stand 2. Oktober 2026
Teil für 44.000 Euro Arbeitslohn
60,75 bis 729 Euro
Steuerberatervergütungsverordnung, § 27 und Tabelle A, Stand 2. Oktober 2026
Porto und Telefon, pauschal höchstens
20 Euro
Steuerberatervergütungsverordnung, § 16, Stand 2. Oktober 2026
Eine Person reicht einer Beraterin eine Mappe mit Belegen über den Schreibtisch.
Für die Steuererklärung berechnet der Steuerberater eine Gebühr, die von der Höhe Ihrer Einkünfte abhängt. Bild: KI generiert.

Wie viel Sie für die Einkommensteuererklärung zahlen

Was Ihre Steuererklärung kostet, steht in der Gebührenordnung der Steuerberater. Sie legt keinen Festpreis fest, sondern einen Rahmen. Wie weit er reicht, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen und welche Einkünfte in der Erklärung stehen.

Die Rechnung hat meist zwei Teile. Der erste Teil ist die Gebühr für die Erklärung selbst, also das Ausfüllen und Abgeben beim Finanzamt. Der zweite Teil ist die Ermittlung Ihrer einzelnen Einkünfte, etwa aus dem Arbeitslohn oder aus einer vermieteten Wohnung. Für jede Einkunftsart kommt eine eigene Gebühr dazu.

Wovon die Gebühr für Ihre Steuererklärung abhängt

Die Gebühr für die Erklärung berechnet der Steuerberater aus der Summe Ihrer positiven Einkünfte. Einkünfte sind, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Beim Arbeitslohn ist das der Bruttolohn minus Werbungskosten. Verluste aus einer anderen Quelle zieht er für diesen Wert nicht ab.

Mit diesem Wert schaut er in die Beratungstabelle der Gebührenordnung. Dort steht die volle Gebühr. Für die Erklärung darf er davon 1 bis 6 Zehntel nehmen. Gerechnet wird mindestens mit 8.000 Euro Einkünften, auch wenn Sie weniger haben. Die Erklärung kostet dann 51,40 bis 308,40 Euro.

Für die Ermittlung Ihres Arbeitslohns, Ihrer Mieteinnahmen oder Ihrer Kapitalerträge gilt ein eigener Rahmen. Er liegt bei 1 bis 12 Zwanzigsteln der vollen Gebühr. Als Wert zählt hier der höhere Betrag aus Einnahmen oder Werbungskosten, mindestens 8.000 Euro.

Wo im Rahmen der Steuerberater landet, richtet sich nach Arbeit, Schwierigkeit und Bedeutung des Auftrags. Eine Erklärung mit wenigen Belegen gehört eher an den unteren Rand. Fragen Sie vorher, mit welchem Satz die Kanzlei rechnet oder ob sie einen Festpreis anbietet.

Rechenbeispiel für eine Angestellte mit 44.000 Euro Lohn

Eine Angestellte verdient 44.000 Euro brutto im Jahr und hat 4.000 Euro Werbungskosten, etwa für den Weg zur Arbeit. Ihre Einkünfte betragen damit 40.000 Euro. Andere Einkünfte hat sie nicht.

Für die Erklärung selbst zahlt sie 112,50 bis 675,00 Euro. Für die Ermittlung ihres Arbeitslohns kommen 60,75 bis 729,00 Euro dazu. Zusammen sind das 173,25 bis 1.404,00 Euro, in der Mitte des Rahmens 788,63 Euro. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer und ohne Pauschale für Porto und Telefon.

Gebühren für die Einkommensteuererklärung einer Angestellten mit 44.000 Euro Lohn und 40.000 Euro Einkünften, ohne Umsatzsteuer.
Teil der RechnungMindestensMitte des RahmensHöchstens
Erklärung (1 bis 6 Zehntel von 1.125 Euro)112,50 Euro393,75 Euro675,00 Euro
Arbeitslohn (1 bis 12 Zwanzigstel von 1.215 Euro)60,75 Euro394,88 Euro729,00 Euro
Zusammen173,25 Euro788,63 Euro1.404,00 Euro

Dazu kommt die Pauschale für Porto und Telefon. Sie beträgt 20 Prozent der Gebühren, in einer Angelegenheit aber höchstens 20 Euro. Auf die Summe rechnet der Steuerberater 19 Prozent Umsatzsteuer, außer er ist Kleinunternehmer.

Was eine vermietete Wohnung zusätzlich kostet

Vermietet dieselbe Angestellte eine Wohnung, muss der Steuerberater auch diese Einkünfte ermitteln. Angenommen, sie nimmt 9.600 Euro Miete im Jahr ein und hat 7.000 Euro Kosten für Zinsen, Abschreibung und Reparaturen. Dann bleiben 2.600 Euro Einkünfte aus der Wohnung.

Ihre Einkünfte steigen damit auf 42.600 Euro. Die Erklärung kostet jetzt 121,50 bis 729,00 Euro. Für die Wohnung kommen 30,25 bis 363,00 Euro dazu, gerechnet mit den 9.600 Euro Miete. Zusammen mit dem Arbeitslohn liegt die Rechnung bei 212,50 bis 1.821,00 Euro, ohne Umsatzsteuer.

Jede weitere Wohnung, die der Steuerberater getrennt abrechnen muss, bringt eine eigene Gebühr. Das gilt genauso für Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn er sie gesondert ermittelt.

Wann die Steuererklärung beim Steuerberater günstiger wird

  • Bringen Sie die Unterlagen sortiert und vollständig. Je weniger Arbeit die Erklärung macht, desto eher gehört sie an den unteren Rand des Rahmens.
  • Fragen Sie nach einem Festpreis. Eine schriftliche Vereinbarung darf von der Gebührenordnung abweichen, auch nach unten.
  • Haben Sie nur Arbeitslohn, Renten oder Unterhalt, kann ein Lohnsteuerhilfeverein reichen. Er verlangt statt Gebühren einen Mitgliedsbeitrag.
  • Lassen Sie sich die Rechnung aufschlüsseln. Sie muss jede Gebühr, den Wert und die angewandte Vorschrift nennen.

Ob ein Lohnsteuerhilfeverein für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren Einkünften ab. Das erklärt der Vergleich Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Welchen Teil der Kosten Sie von der Steuer absetzen

Nur ein Teil der Rechnung mindert Ihre Steuer. Die Gebühr für die Ermittlung des Arbeitslohns und der Mieteinnahmen zählt zu den Werbungskosten. Die Gebühr für das Ausfüllen der Erklärung selbst gilt als private Ausgabe und bleibt unberücksichtigt.

Beim Arbeitslohn hilft das nur, wenn Ihre Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro im Jahr liegen. So hoch ist der Betrag, den das Finanzamt ohnehin ansetzt. Wie die Aufteilung genau läuft, steht im Ratgeber Steuerberaterkosten absetzen.

Häufige Fragen

Was kostet eine einfache Steuererklärung beim Steuerberater?

Eine einfache Einkommensteuererklärung kostet nach der Gebührenordnung mindestens 51,40 Euro und höchstens 308,40 Euro, wenn Ihre Einkünfte bis 8.000 Euro liegen. Dazu kommt die Gebühr für die Ermittlung Ihres Arbeitslohns oder Ihrer Rente. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer.

Wie berechnet der Steuerberater die Kosten der Steuererklärung?

Der Steuerberater nimmt die Summe Ihrer positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro, und liest dazu in der Beratungstabelle die volle Gebühr ab. Für die Erklärung berechnet er 1 bis 6 Zehntel davon. Für jede Einkunftsart, die er ermittelt, kommt eine eigene Gebühr dazu.

Ist ein Lohnsteuerhilfeverein günstiger als ein Steuerberater?

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist oft günstiger, weil er einen Jahresbeitrag statt Gebühren verlangt. Er darf aber nur Mitgliedern mit bestimmten Einkünften helfen, etwa mit Arbeitslohn oder Rente. Mit einem Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit brauchen Sie einen Steuerberater.

Kommt auf die Rechnung des Steuerberaters Umsatzsteuer?

Ja, auf die Rechnung des Steuerberaters kommen in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Gebührenordnung nennt die Beträge ohne Umsatzsteuer. Nur ein Steuerberater, der als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet, stellt sie nicht in Rechnung.

Darf der Steuerberater für eine vermietete Wohnung extra berechnen?

Ja, für jede vermietete Wohnung, deren Ergebnis der Steuerberater getrennt ermittelt, darf er eine eigene Gebühr berechnen. Sie liegt bei 1 bis 12 Zwanzigsteln der vollen Gebühr, gerechnet mit Einnahmen oder Kosten, mindestens mit 8.000 Euro.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Steuerberatervergütungsverordnung, § 24 Absatz 1 Nummer 1, Einkommensteuererklärung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Steuerberatervergütungsverordnung, § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatervergütungsverordnung, Anlage 1, Tabelle A (Beratungstabelle), Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Steuerberatervergütungsverordnung, § 11 Rahmengebühren, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Steuerberatervergütungsverordnung, § 16 Post- und Telekommunikationsentgelte, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatervergütungsverordnung, § 15 Umsatzsteuer, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Steuerberatervergütungsverordnung, § 4 Vergütungsvereinbarung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Einkommensteuergesetz, § 9a Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2007, Zuordnung der Steuerberatungskosten (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2024, Anhang 16 XIII), Bundesministerium der Finanzen,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.