Wirtschaftsprüfer

Ratgeber

Fehler vom Steuerberater, wer zahlt den Schaden?

Veröffentlicht am

Macht Ihr Steuerberater einen Fehler, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, etwa einen Verspätungszuschlag nach einer versäumten Frist. Dafür ist er mit mindestens 250.000 Euro je Schadensfall versichert. Ihr Anspruch verjährt nach 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden erfahren. Melden Sie den Fehler schriftlich.

Pflichtversicherung je Schadensfall, mindestens
250.000 Euro
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, § 52, Stand 2. Oktober 2026
Verjährung Ihres Anspruchs
3 Jahre ab Jahresende
Bürgerliches Gesetzbuch, § 195 und § 199, Stand 2. Oktober 2026
Verspätungszuschlag je Monat, mindestens
25 Euro
Abgabenordnung, § 152, Stand 2. Oktober 2026
Ein besorgter Unternehmer liest am Schreibtisch einen Brief.
Macht der Steuerberater einen Fehler, haftet er dafür und muss versichert sein. Bild: KI generiert.

Wann Ihr Steuerberater für einen Fehler haftet

Ihr Steuerberater haftet, wenn er eine Pflicht aus dem Auftrag verletzt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht. Typische Fehler sind eine versäumte Frist, ein übersehener Freibetrag oder ein falscher Rat, der Sie mehr Steuer kostet als nötig.

Drei Dinge müssen zusammenkommen: ein Fehler, ein Schaden in Geld und ein Zusammenhang zwischen beiden. Kann der Steuerberater zeigen, dass ihn kein Verschulden trifft, haftet er nicht. Was zu seinem Auftrag gehörte, steht in Ihrem Vertrag. Deshalb lohnt es sich, den Auftrag schriftlich festzuhalten.

Was bei einer versäumten Abgabefrist passiert

Gibt Ihr Steuerberater die Erklärung zu spät ab, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag gegen Sie fest. Für jeden angefangenen Monat beträgt er 0,25 Prozent der Steuer, die nach Abzug von Vorauszahlungen noch offen ist, mindestens aber 25 Euro. Höchstens sind es 25.000 Euro.

Das Finanzamt rechnet Ihnen den Fehler Ihres Beraters zu. Sie zahlen den Zuschlag also zuerst selbst. Den Betrag können Sie dann als Schaden vom Steuerberater zurückverlangen, wenn er die Verspätung verschuldet hat. Welche Fristen gelten, erklärt der Ratgeber zu den Abgabefristen der Steuererklärung.

Wie hoch Steuerberater versichert sein müssen

Jeder selbständige Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung haben, solange er bestellt ist. Sie muss je Schadensfall mindestens 250.000 Euro abdecken. Ein Selbstbehalt des Beraters von 1.500 Euro ist erlaubt. Für alle Schäden eines Jahres zusammen muss die Versicherung mindestens 1 Million Euro zahlen, wenn eine Jahresgrenze vereinbart ist.

Wollen Sie einen Schaden geltend machen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer auf Antrag den Namen, die Anschrift und die Nummer der Versicherung. Das hilft, wenn der Berater nicht reagiert.

Was Sie nach einem Fehler des Steuerberaters tun

So sichern Sie Ihren Anspruch
  1. Schaden begrenzen

    Legen Sie gegen einen falschen Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch ein, notfalls selbst. Wer den Schaden nicht mindert, bekommt weniger ersetzt.

  2. Unterlagen sichern

    Bewahren Sie Bescheid, Rechnung des Beraters und Ihren Schriftverkehr auf. Notieren Sie, wann Sie den Fehler bemerkt haben.

  3. Fehler schriftlich melden

    Schreiben Sie dem Steuerberater, welchen Fehler Sie sehen und welcher Schaden entstanden ist. Bitten Sie ihn, seine Versicherung zu informieren.

  4. Versicherung erfragen

    Reagiert er nicht, fragen Sie bei der Steuerberaterkammer nach Name und Nummer seiner Versicherung.

  5. Beraten lassen

    Bei hohem Schaden oder Streit über den Fehler lassen Sie sich von einer Anwältin beraten, bevor die Verjährung droht.

Haben Sie selbst zum Schaden beigetragen, etwa weil Sie Belege trotz Erinnerung zu spät geliefert haben, kürzt das Ihren Anspruch. Das Gesetz verteilt den Schaden dann nach dem Anteil, den jede Seite verursacht hat.

Wann Ihr Anspruch gegen den Steuerberater verjährt

Ihr Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie davon wissen oder ohne grobe Nachlässigkeit wissen müssten. Unabhängig davon ist nach 10 Jahren ab Entstehung des Schadens Schluss.

Ein Beispiel: Bemerken Sie im März 2026, dass ein Bescheid wegen eines Fehlers Ihres Beraters zu hoch ist, endet die Frist am 31. Dezember 2029. Verhandlungen mit dem Berater oder seiner Versicherung können die Frist hemmen. Verlassen Sie sich nicht darauf und lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Ist das Vertrauen dahin, ist ein Wechsel der Kanzlei oft der nächste Schritt. Worauf Sie dabei achten, steht im Ratgeber Steuerberater wechseln.

Häufige Fragen

Haftet der Steuerberater für einen Verspätungszuschlag?

Ja, der Steuerberater haftet für einen Verspätungszuschlag, wenn er die Verspätung verschuldet hat. Das Finanzamt setzt den Zuschlag zuerst gegen Sie fest. Den Betrag verlangen Sie dann als Schaden vom Steuerberater zurück.

Wie hoch ist ein Steuerberater mindestens versichert?

Ein selbständiger Steuerberater ist mindestens mit 250.000 Euro je Schadensfall versichert. Für alle Schäden eines Jahres muss die Versicherung mindestens 1 Million Euro zahlen, wenn eine Jahresgrenze vereinbart ist.

Wie erfahre ich, bei wem mein Steuerberater versichert ist?

Den Versicherer Ihres Steuerberaters nennt Ihnen die Steuerberaterkammer auf Antrag, wenn Sie einen Schaden geltend machen wollen. Sie bekommen Name, Anschrift und Versicherungsnummer.

Wann verjährt ein Schadensersatzanspruch gegen den Steuerberater?

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Steuerberater verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden erfahren. Spätestens nach 10 Jahren ab Entstehung des Schadens ist er verjährt.

Darf der Steuerberater seine Haftung im Vertrag begrenzen?

Ja, ein Steuerberater darf seine Haftung für Fahrlässigkeit begrenzen. Im Einzelfall geht das bis 250.000 Euro, mit vorgedruckten Bedingungen bis 1 Million Euro, wenn er so hoch versichert ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 254 Mitverschulden, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, § 199 Beginn der Verjährung und Höchstfristen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatungsgesetz, § 67 Berufshaftpflichtversicherung und Auskunft der Kammer, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Steuerberatungsgesetz, § 67a Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, § 52 Mindestversicherungssumme, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Abgabenordnung, § 152 Verspätungszuschlag, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  10. Abgabenordnung, § 355 Einspruchsfrist, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Büro oder einen Namen aus einer anderen Branche melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.