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Steuerberaterrechnung prüfen und beanstanden

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Prüfen Sie zuerst, ob die Rechnung jede Gebühr einzeln nennt, mit kurzer Bezeichnung, Vorschrift und bei Wertgebühren dem Gegenstandswert. Ohne diese Angaben muss der Steuerberater nachbessern, bevor Sie zahlen. Dann rechnen Sie Wert und Satz nach. Im Streit vermittelt auf Antrag die Steuerberaterkammer zwischen Ihnen und der Kanzlei.

Abrechnung nach Zeit, höchstens
41 Euro je Viertelstunde
Steuerberatervergütungsverordnung, § 13, Stand 2. Oktober 2026
Pauschale für Porto und Telefon, höchstens
20 Euro je Angelegenheit
Steuerberatervergütungsverordnung, § 16, Stand 2. Oktober 2026
Verjährung der Honorarforderung
3 Jahre ab Jahresende
Bürgerliches Gesetzbuch, § 195 und § 199, Stand 2. Oktober 2026
Eine Person prüft eine Rechnung mit einer Lupe am Schreibtisch.
Eine Rechnung des Steuerberaters muss die Gebühren einzeln aufschlüsseln. Bild: KI generiert.

Was auf einer Steuerberaterrechnung stehen muss

Ihr Steuerberater kann sein Honorar nur mit einer Rechnung fordern, die er Ihnen per Brief oder E-Mail schickt. Was darauf stehen muss, schreibt die Gebührenordnung vor. Fehlt etwas davon, ist die Forderung noch nicht fällig.

  • Jede Gebühr und jede Auslage mit ihrem Betrag
  • Eine kurze Bezeichnung, wofür die Gebühr anfällt, etwa Einkommensteuererklärung 2025
  • Die Vorschrift der Gebührenordnung, nach der der Steuerberater rechnet
  • Bei Gebühren nach Wert den Gegenstandswert, also die Zahl, mit der er gerechnet hat
  • Bereits gezahlte Vorschüsse

Zeitgebühren mit demselben Stundensatz darf er zusammenfassen. Für Porto und Telefon genügt ein Gesamtbetrag.

Wie Sie die Gebühren Ihres Steuerberaters nachrechnen

  1. Prüfen Sie den Gegenstandswert. Für die Einkommensteuererklärung ist das die Summe Ihrer positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro. Vergleichen Sie ihn mit Ihrem Steuerbescheid.
  2. Suchen Sie den Wert in der passenden Tabelle der Gebührenordnung und lesen Sie die volle Gebühr ab. Die Tabellen stehen frei zugänglich im Internet.
  3. Rechnen Sie den Bruchteil aus, den der Steuerberater angesetzt hat, etwa 4 Zehntel. Er muss im Rahmen liegen, der für diese Leistung gilt.
  4. Schauen Sie nach doppelten Posten. Für dieselbe Sache darf der Steuerberater die Gebühr nur einmal berechnen.
  5. Prüfen Sie Auslagen und Umsatzsteuer. Die Pauschale für Porto und Telefon beträgt 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro.

Typische Fehler finden Sie bei Posten, die schon in einer anderen Gebühr enthalten sind. Mit der Monatsgebühr für die Buchhaltung ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung bezahlt, mit der Lohnabrechnung die Lohnsteuer-Anmeldung. Wie die einzelnen Gebühren entstehen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten eines Steuerberaters.

Wann ein hoher Satz im Rahmen angreifbar ist

Innerhalb des Rahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr selbst. Er muss dabei Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, die Bedeutung der Sache und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigen. Ein besonderes Haftungsrisiko darf er einbeziehen.

Setzt er für eine einfache Erklärung den Höchstsatz an, fragen Sie nach dem Grund. Ist seine Bestimmung nicht angemessen, ist sie für Sie nicht verbindlich, und im Streit legt ein Gericht die Gebühr fest. Haben Sie ein festes Honorar vereinbart, das unangemessen hoch ist, kann das Gericht es bis auf die Gebühr nach der Gebührenordnung kürzen.

Rechnet der Steuerberater nach Zeit ab, darf er höchstens 41 Euro je angefangene Viertelstunde verlangen. Mehr ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung erlaubt. Bitten Sie um eine Aufstellung, wann er wie lange woran gearbeitet hat.

Wie Sie eine Steuerberaterrechnung beanstanden

So gehen Sie bei einer strittigen Rechnung vor
  1. Schriftlich nachfragen

    Schreiben Sie der Kanzlei, welche Posten Sie nicht verstehen oder für falsch halten, und bitten Sie um Erklärung.

  2. Fehlende Angaben verlangen

    Fehlt der Gegenstandswert oder die Vorschrift, verlangen Sie eine vollständige Rechnung. Vorher müssen Sie nicht zahlen.

  3. Unstrittigen Teil bezahlen

    Zahlen Sie den Teil, den Sie für richtig halten. Das zeigt, dass es Ihnen um die Sache geht.

  4. Kammer um Vermittlung bitten

    Die Steuerberaterkammer Ihres Bundeslandes vermittelt auf Antrag zwischen Ihnen und der Kanzlei.

  5. Beraten lassen

    Geht es um viel Geld oder droht eine Klage, lassen Sie sich von einer Anwältin beraten.

Kommt es vor Gericht, kann das Gericht ein Gutachten der Steuerberaterkammer zur Höhe der Gebühr anfordern. Bis dahin ist das Gespräch mit der Kanzlei und die Vermittlung der Kammer der schnellere Weg.

Bis wann Sie zahlen müssen und wann die Forderung verjährt

Das Honorar wird fällig, wenn der Auftrag erledigt ist. Vorher darf der Steuerberater einen angemessenen Vorschuss verlangen, etwa bevor er mit dem Jahresabschluss beginnt.

Die Forderung verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Auftrag erledigt war. Ob der Steuerberater die Rechnung rechtzeitig geschickt hat, spielt dafür keine Rolle.

Hält der Steuerberater Ihre Unterlagen zurück, weil die Rechnung offen ist, darf er das nur in Grenzen. Was dabei gilt und wie Sie den Wechsel zu einer anderen Kanzlei planen, steht im Ratgeber Steuerberater wechseln.

Häufige Fragen

Was muss auf einer Steuerberaterrechnung stehen?

Eine Steuerberaterrechnung muss jede Gebühr und Auslage mit Betrag, eine kurze Bezeichnung der Leistung und die angewandte Vorschrift nennen. Bei Gebühren nach Wert gehört der Gegenstandswert dazu, außerdem gezahlte Vorschüsse. Ohne diese Angaben kann der Steuerberater nicht fordern.

Was kann ich tun, wenn die Steuerberaterrechnung zu hoch ist?

Ist die Steuerberaterrechnung zu hoch, fragen Sie schriftlich nach dem Grund für den gewählten Satz und rechnen Sie Wert und Tabelle nach. Zahlen Sie den unstrittigen Teil. Hilft das nicht, vermittelt auf Antrag die Steuerberaterkammer Ihres Bundeslandes.

Wann verjährt die Rechnung eines Steuerberaters?

Die Forderung eines Steuerberaters verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Auftrag erledigt war. Wann er die Rechnung geschickt hat, ändert daran nichts.

Darf der Steuerberater Porto und Telefon extra berechnen?

Ja, der Steuerberater darf Porto und Telefon extra berechnen. Er nimmt entweder die echten Kosten oder pauschal 20 Prozent der Gebühren, in einer Angelegenheit aber höchstens 20 Euro.

Muss ich eine Steuerberaterrechnung ohne Gegenstandswert bezahlen?

Eine Steuerberaterrechnung ohne Gegenstandswert müssen Sie noch nicht bezahlen, wenn die Gebühr nach dem Wert berechnet ist. Die Gebührenordnung verlangt diese Angabe. Fordern Sie eine vollständige Rechnung an.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Steuerberatervergütungsverordnung, § 9 Berechnung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Steuerberatervergütungsverordnung, § 7 Fälligkeit, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Steuerberatervergütungsverordnung, § 8 Vorschuss, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Steuerberatervergütungsverordnung, § 11 Rahmengebühren, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Steuerberatervergütungsverordnung, § 12 Abgeltungsbereich der Gebühren, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  6. Steuerberatervergütungsverordnung, § 13 Zeitgebühr, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  7. Steuerberatervergütungsverordnung, § 16 Post- und Telekommunikationsentgelte, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  8. Steuerberatervergütungsverordnung, § 4 Vergütungsvereinbarung, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  9. Steuerberatervergütungsverordnung, § 33 Absatz 8, Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegolten, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  10. Steuerberatungsgesetz, § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  11. Bürgerliches Gesetzbuch, § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  12. Bürgerliches Gesetzbuch, § 199 Beginn der Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  13. Bürgerliches Gesetzbuch, § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.