Welche Steuerberaterkosten Sie absetzen können
Seit 2006 dürfen Sie Steuerberaterkosten nicht mehr pauschal als Sonderausgaben abziehen. Sie zählen nur noch, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also mit Ihren Einkünften zusammenhängen. Wie das Finanzamt die Kosten aufteilt, hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben festgelegt.
Absetzbar sind alle Kosten für die Ermittlung Ihrer Einkünfte. Dazu gehören die Buchhaltung, die Bilanz und die Einnahmenüberschussrechnung samt dem Ausfüllen ihres Formulars. Ebenso zählt die Ermittlung von Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen und die Beratung dazu.
Absetzbar sind auch Kosten für Steuern, die Ihr Betrieb zahlt, etwa Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder die Grundsteuer für ein Betriebsgrundstück. Fahrtkosten zum Steuerberater gehören ebenfalls dazu.
Welche Kosten der Steuerberatung privat bleiben
Privat und damit nicht absetzbar ist alles, was nur das Ausfüllen der Erklärung betrifft. Dazu zählt das Übertragen der Ergebnisse in die Anlagen und das Ausfüllen des Hauptformulars. Privat sind außerdem diese Themen:
- Fragen zum Steuertarif oder dazu, ob Sie sich zusammen mit dem Ehepartner veranlagen lassen
- Sonderausgaben wie Spenden oder Vorsorge und außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten
- Haushaltshilfen und andere Dienstleistungen im Haushalt sowie Kinderbetreuung
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- Kindergeld
Keine Steuerberaterkosten sind die Kosten eines Anwalts für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren. Auch sie bleiben privat.
Wie Sie die Rechnung des Steuerberaters aufteilen
Maßstab für die Aufteilung ist die Rechnung des Steuerberaters. Sie muss ohnehin jede Gebühr mit einer kurzen Bezeichnung nennen. Daraus sehen Sie, welcher Teil Ihre Einkünfte betrifft und welcher privat ist.
Ein Beispiel mit Zahlen aus der Gebührenordnung: Eine Angestellte zahlt für ihre Erklärung 393,75 Euro und für die Ermittlung ihres Arbeitslohns 394,88 Euro, jeweils ohne Umsatzsteuer. Die 394,88 Euro und die Umsatzsteuer darauf trägt sie als Werbungskosten ein. Die 393,75 Euro für die Erklärung selbst bleiben privat.
| Posten auf der Rechnung | Absetzbar? | Wo es zählt |
|---|---|---|
| Buchhaltung, Bilanz, Einnahmenüberschussrechnung | Ja | Betriebsausgaben |
| Ermittlung von Arbeitslohn | Ja | Werbungskosten beim Arbeitslohn |
| Ermittlung der Mieteinnahmen | Ja | Werbungskosten bei der Vermietung |
| Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung | Ja | Betriebsausgaben |
| Ausfüllen des Hauptformulars der Erklärung | Nein | privat |
| Beratung zu Spenden, Krankheitskosten, Kindergeld | Nein | privat |
| Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung | Nein | privat |
Bei Steuern, die beruflich und privat sein können, entscheidet der Anlass. Die Beratung zur Kraftfahrzeugsteuer für den Firmenwagen ist betrieblich, für das private Auto nicht. Bitten Sie den Steuerberater, solche Posten auf der Rechnung getrennt aufzuführen.
Was für Lohnsteuerhilfeverein, Software und Fachbücher gilt
Manche Kosten betreffen beides, Einkünfte und Privates. Dazu zählen der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein, Steuersoftware und Fachbücher zur Steuer. Hier akzeptiert das Finanzamt ohne weiteren Nachweis, dass Sie die Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.
Für gemischte Kosten gibt es eine zweite Vereinfachung. Bis 100 Euro im Jahr folgt das Finanzamt Ihrer eigenen Aufteilung. Zahlen Sie zum Beispiel 120 Euro Beitrag an einen Lohnsteuerhilfeverein, dürfen Sie 100 Euro davon als Werbungskosten eintragen, ohne das zu begründen.
Ob der Lohnsteuerhilfeverein für Sie die richtige Wahl ist, zeigt der Vergleich Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.
Wann Steuerberaterkosten Ihre Steuer wirklich senken
Als Angestellte oder Angestellter zieht das Finanzamt ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten im Jahr ab, auch ohne Belege. Steuerberaterkosten bringen Ihnen nur dann etwas, wenn Ihre Werbungskosten zusammen über diesen Betrag steigen. Rechnen Sie deshalb nach, ob Ihre übrigen Werbungskosten, etwa für den Weg zur Arbeit, schon in die Nähe dieses Betrags kommen.
Bei Vermietung und im eigenen Betrieb gibt es keinen solchen Pauschbetrag. Dort mindert jeder Euro für die Ermittlung Ihrer Einkünfte sofort den Gewinn.
Abziehen dürfen Sie die Kosten in dem Jahr, in dem Sie sie bezahlt haben. Die Rechnung für die Erklärung 2025, die Sie 2026 begleichen, gehört also in die Erklärung für 2026. Wie sich die Rechnung zusammensetzt, erklärt der Ratgeber zu den Kosten der Steuererklärung beim Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich Steuerberaterkosten für die private Steuererklärung absetzen?
Steuerberaterkosten für die private Steuererklärung setzen Sie nur teilweise ab. Kosten für die Ermittlung Ihres Arbeitslohns, Ihrer Mieteinnahmen oder Kapitalerträge sind Werbungskosten. Die Kosten für das Ausfüllen der Erklärung selbst und für Fragen zu Spenden oder Krankheitskosten bleiben privat und zählen nicht.
Ist der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein absetzbar?
Ja, der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hälfte als Werbungskosten absetzbar, ohne dass Sie das begründen müssen. Bis 100 Euro im Jahr folgt das Finanzamt sogar Ihrer eigenen Aufteilung. Bei 120 Euro Beitrag dürfen Sie also 100 Euro eintragen.
Wo trage ich Steuerberaterkosten in der Steuererklärung ein?
Steuerberaterkosten tragen Sie dort ein, wo die Einkünfte stehen, die der Steuerberater ermittelt hat. Kosten für den Arbeitslohn gehören zu den Werbungskosten beim Arbeitslohn, Kosten für eine Wohnung zur Vermietung. Kosten für Ihren Betrieb sind Betriebsausgaben.
Kann ich Steuersoftware von der Steuer absetzen?
Ja, Steuersoftware können Sie zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Das Finanzamt beanstandet diese Aufteilung nicht. Dasselbe gilt für Fachbücher zur Steuer.
In welchem Jahr setze ich die Steuerberaterrechnung ab?
Sie setzen die Steuerberaterrechnung in dem Jahr ab, in dem Sie sie bezahlt haben. Eine Rechnung für die Erklärung 2025, die Sie 2026 bezahlen, gehört in die Erklärung für 2026.
