Wann der Abschlussprüfer für einen Fehler haftet
Ein Abschlussprüfer muss gewissenhaft und unparteiisch prüfen und über alles schweigen, was er dabei erfährt. Verletzt er diese Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig, muss er der geprüften Firma den Schaden ersetzen. Das gilt auch für seine Mitarbeiter und für die Leitung einer Prüfungsgesellschaft. Mehrere Verantwortliche haften gemeinsam.
Fahrlässig handelt ein Prüfer, wenn er nicht so sorgfältig prüft, wie es von einem Wirtschaftsprüfer erwartet wird. Ein Schaden kann zum Beispiel entstehen, wenn die Firma auf Grundlage eines geprüften, aber falschen Abschlusses Gewinn ausschüttet, den es gar nicht gibt.
Wie viel der Abschlussprüfer höchstens zahlen muss
Das Gesetz begrenzt die Haftung je Prüfung, und die Grenze hängt von der geprüften Firma ab. Bei einer gewöhnlichen GmbH sind es 1.500.000 Euro bei Fahrlässigkeit und 12.000.000 Euro bei grober Fahrlässigkeit. Bei Banken und Versicherungen steigen die Grenzen auf 4.000.000 Euro und 32.000.000 Euro, bei Firmen an der Börse auf 16.000.000 Euro.
| Geprüfte Firma | Fahrlässigkeit | Grobe Fahrlässigkeit |
|---|---|---|
| Gewöhnliche GmbH, UG oder AG | 1.500.000 Euro | 12.000.000 Euro |
| Bank oder Versicherung | 4.000.000 Euro | 32.000.000 Euro |
| Firma mit Aktien oder Anleihen an der Börse | 16.000.000 Euro | keine Grenze |
Die Grenzen gelten für die ganze Prüfung, auch wenn mehrere Personen beteiligt waren oder mehrere Fehler zusammenkommen. Vertraglich darf der Prüfer seine Haftung weder ausschließen noch unter diese Beträge drücken.
Wann Ihre Bank den Prüfer in Anspruch nehmen kann
Den Anspruch aus dem Handelsgesetzbuch hat nur die geprüfte Firma und, wenn es geschädigt wurde, ein mit ihr verbundenes Unternehmen. Eine Bank, die auf das Testat vertraut und einen Kredit gegeben hat, gehört nicht dazu. Dasselbe gilt für einen Käufer, der Anteile auf Grundlage des Abschlusses erworben hat.
Ein Dritter kann den Prüfer nur nach dem allgemeinen Recht in Anspruch nehmen. Am klarsten ist der Fall, in dem der Prüfer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat, etwa durch ein wissentlich falsches Testat. Dann haftet er jedem Geschädigten ohne Höchstgrenze. Ob eine Bank darüber hinaus einen Anspruch hat, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Hände einer Anwältin.
Wie Sie einen Schaden beim Abschlussprüfer geltend machen
- Halten Sie fest, welchen Fehler der Prüfer übersehen hat und welcher Schaden der Firma daraus entstanden ist.
- Sichern Sie Prüfungsbericht, Bestätigungsvermerk und den Schriftverkehr mit der Prüfungskanzlei.
- Melden Sie den Schaden der Kanzlei schriftlich und bitten Sie sie, ihre Versicherung zu informieren.
- Reagiert die Kanzlei nicht, nennt Ihnen die Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag Name, Anschrift und Nummer der Versicherung.
- Lassen Sie sich früh anwaltlich beraten, weil Fehler und Schaden oft schwer zu beweisen sind.
Jeder Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und jede Prüfungsgesellschaft muss mit mindestens 1 Million Euro je Schadensfall versichert sein. Für alle Schäden eines Jahres darf die Versicherung auf das Vierfache begrenzt sein.
Wann der Anspruch gegen den Prüfer verjährt
Für Ansprüche gegen den Abschlussprüfer gelten die allgemeinen Regeln. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und die Firma davon weiß. Spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Schadens ist er verjährt.
Wer einen Schaden vermutet, sollte deshalb nicht bis zur nächsten Prüfung warten. Wie Prüfer und Firma zusammenarbeiten und was der Prüfer zu sehen bekommt, erklärt der Ratgeber zur Jahresabschlussprüfung. Was die Prüfung kostet, steht im Ratgeber Was kostet ein Wirtschaftsprüfer.
Häufige Fragen
Wie hoch haftet ein Abschlussprüfer bei einer GmbH?
Ein Abschlussprüfer haftet bei einer gewöhnlichen GmbH bei Fahrlässigkeit bis 1,5 Millionen Euro je Prüfung, bei grober Fahrlässigkeit bis 12 Millionen Euro. Bei Vorsatz gibt es keine Grenze.
Kann eine Bank den Abschlussprüfer verklagen?
Eine Bank hat aus dem Handelsgesetzbuch keinen eigenen Anspruch gegen den Abschlussprüfer. Den hat nur die geprüfte Firma. Hat der Prüfer vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt, haftet er aber auch der Bank.
Darf ein Abschlussprüfer seine Haftung vertraglich begrenzen?
Nein, ein Abschlussprüfer darf seine Haftung für die gesetzliche Prüfung vertraglich weder ausschließen noch beschränken. Es gelten nur die Höchstbeträge aus dem Gesetz.
Wie hoch muss ein Wirtschaftsprüfer versichert sein?
Ein Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis muss mit mindestens 1 Million Euro je Schadensfall versichert sein. Für alle Schäden eines Jahres darf die Versicherung auf 4 Millionen Euro begrenzt sein.
