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Darf Ihr Steuerberater auch Ihren Abschluss prüfen?

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Nein, wenn die Kanzlei Ihre Bücher führt oder Ihren Jahresabschluss aufstellt, darf sie ihn nicht prüfen. Das gilt auch, wenn dort ein Wirtschaftsprüfer arbeitet. Ausgeschlossen ist außerdem, wer an Ihrer Firma beteiligt ist, dort ein Amt hat oder seit 5 Jahren mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen von Ihnen bezieht.

Grenze für Einnahmen von einem Kunden
30 Prozent über 5 Jahre
Handelsgesetzbuch, § 319, Stand 2. Oktober 2026
Antrag auf anderen Prüfer, Frist
2 Wochen nach der Wahl
Handelsgesetzbuch, § 318, Stand 2. Oktober 2026
Registerauszug bei der ersten Prüfung
spätestens 6 Wochen nach Auftrag
Handelsgesetzbuch, § 319, Stand 2. Oktober 2026
Eine Glaswand trennt einen Arbeitsplatz für die Buchhaltung von einem Prüfertisch.
Wer Ihre Bücher führt, darf denselben Abschluss nicht auch prüfen. Bild: KI generiert.

Warum die buchende Kanzlei nicht prüfen darf

Ein Abschlussprüfer soll unabhängig urteilen. Wer den Abschluss selbst aufgestellt hat, würde seine eigene Arbeit prüfen. Deshalb ist als Prüfer ausgeschlossen, wer bei der Buchführung oder beim Aufstellen des Abschlusses für das geprüfte Jahr mitgewirkt hat. Ausnahmen gibt es nur für Arbeiten von untergeordneter Bedeutung.

Für die meisten wachsenden Firmen ist das der wichtigste Grund. Die Kanzlei, die seit Jahren Buchhaltung und Abschluss macht, kommt als Prüfer nicht in Frage, auch wenn ein Wirtschaftsprüfer zum Team gehört. Sie brauchen dann eine zweite Kanzlei für die Prüfung.

Welche weiteren Gründe einen Abschlussprüfer ausschließen

Das Gesetz zählt Gründe auf, bei denen ein Prüfer immer ausgeschlossen ist. Sie gelten auch, wenn ein Partner aus derselben Kanzlei oder der Ehepartner des Prüfers den Grund erfüllt.

  • Der Prüfer besitzt Anteile an Ihrer Firma oder an einer verbundenen Firma.
  • Er ist bei Ihrer Firma Geschäftsführer, im Aufsichtsrat oder angestellt.
  • Er hat im geprüften Jahr Ihre interne Revision verantwortet, die Firma mitgeleitet oder für den Abschluss wichtige Bewertungen erstellt.
  • Er beschäftigt bei der Prüfung jemanden, der selbst ausgeschlossen wäre.
  • Er hat in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen von Ihrer Firma bezogen und erwartet das auch jetzt.

Daneben gibt es eine allgemeine Regel. Ein Prüfer ist ausgeschlossen, wenn geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen die Sorge begründen, dass er nicht unbefangen urteilt. Eine enge Freundschaft mit der Geschäftsführung kann dazu gehören.

Was für große Kanzleien und Netzwerke gilt

Arbeitet der Prüfer in einem Verbund mit anderen Kanzleien, zählen auch deren Verbindungen. Ein solcher Verbund heißt im Gesetz Netzwerk. Gemeint sind Kanzleien, die über längere Zeit zusammenarbeiten, um gemeinsame wirtschaftliche Ziele zu verfolgen.

Hat eine Kanzlei aus diesem Verbund Ihre Bücher geführt oder Ihren Abschluss aufgestellt, ist der Prüfer ausgeschlossen. Bei anderen Gründen, etwa einer Beteiligung, kommt es darauf an, ob die andere Kanzlei auf das Prüfungsergebnis Einfluss nehmen kann.

Was passiert, wenn ein ausgeschlossener Prüfer gewählt wurde

Wird ein Ausschlussgrund bekannt, kann das Gericht auf Antrag einen anderen Prüfer bestellen. Den Antrag stellen die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat oder Gesellschafter mit mindestens 5 Prozent der Stimmen oder des Kapitals. Sie haben dafür 2 Wochen ab der Wahl Zeit, oder 2 Wochen ab dem Tag, an dem sie vom Grund erfahren.

Nach dem Bestätigungsvermerk geht das nicht mehr. Bei einer Aktiengesellschaft macht ein Verstoß gegen diese Ausschlussgründe den Jahresabschluss nicht nichtig. Nichtig wird er dagegen, wenn jemand geprüft hat, der gar kein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist.

Für den Prüfer hat ein Verstoß Folgen. Erteilt er einen Bestätigungsvermerk, obwohl er ausgeschlossen war, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, und es drohen berufsrechtliche Maßnahmen.

Wie Sie Erstellung und Prüfung richtig trennen

  1. Prüfen Sie früh, ob Ihre Firma in den nächsten zwei Jahren prüfungspflichtig wird.
  2. Lassen Sie Buchhaltung und Abschluss bei Ihrer bisherigen Kanzlei.
  3. Holen Sie für die Prüfung Angebote von anderen Kanzleien ein, die nicht zum selben Verbund gehören.
  4. Lassen Sie die Gesellschafter den Prüfer vor Ende des Geschäftsjahres wählen.
  5. Lassen Sie sich vom gewählten Prüfer den Auszug aus dem Berufsregister zeigen.

Wie die Prüfung danach abläuft, erklärt der Ratgeber zur Jahresabschlussprüfung. Was der Unterschied zwischen den beiden Berufen ist, steht im Vergleich Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Häufige Fragen

Darf der Wirtschaftsprüfer, der unsere Buchhaltung macht, unseren Abschluss prüfen?

Nein, ein Wirtschaftsprüfer, der im geprüften Jahr an Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Abschluss mitgewirkt hat, darf diesen Abschluss nicht prüfen. Ausnahmen gelten nur für Arbeiten von untergeordneter Bedeutung.

Darf ein Abschlussprüfer an der geprüften Firma beteiligt sein?

Nein, ein Abschlussprüfer darf keine Anteile an der geprüften Firma oder an einer mit ihr verbundenen Firma besitzen. Dasselbe gilt für seine Partner in der Kanzlei und für seinen Ehepartner.

Was ist die 30-Prozent-Grenze beim Abschlussprüfer?

Die 30-Prozent-Grenze betrifft Abschlussprüfer, die stark von einem Kunden abhängen. Ausgeschlossen ist, wer in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen von der geprüften Firma bezogen hat und das auch jetzt erwartet. In Härtefällen kann die Wirtschaftsprüferkammer befristet eine Ausnahme erlauben.

Ist der Jahresabschluss ungültig, wenn der Prüfer befangen war?

Bei einer Aktiengesellschaft macht ein Verstoß gegen die Ausschlussgründe den Jahresabschluss nicht nichtig. Nichtig ist er, wenn jemand ohne Zulassung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer geprüft hat. Der befangene Prüfer begeht aber eine Ordnungswidrigkeit.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Handelsgesetzbuch, § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  2. Handelsgesetzbuch, § 319b Netzwerk, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  3. Handelsgesetzbuch, § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  4. Handelsgesetzbuch, § 334 Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,
  5. Aktiengesetz, § 256 Nichtigkeit des Jahresabschlusses, Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet,

Einsatz von Sprachmodellen

Die wiederkehrenden Sätze auf den Orts- und Büroseiten hat ein Sprachmodell formuliert. Ein Sprachmodell hat auch die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben und Quellen dazu gesucht, die Zahlen darin stammen aus den genannten Quellen. Die Bilder hat ein Bildmodell erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Steuerbüros übernimmt dagegen ein festes Programm unverändert aus OpenStreetMap.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.