Wer eine Betriebsprüfung bekommen kann
Eine Betriebsprüfung heißt im Gesetz Außenprüfung. Das Finanzamt schaut sich dabei Bücher, Belege und Erklärungen mehrerer Jahre vor Ort an. Prüfen darf es alle, die einen Gewerbebetrieb, einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder eine freiberufliche Praxis haben. Bei anderen Menschen ist eine solche Prüfung nur in besonderen Fällen erlaubt.
Was in der Prüfungsanordnung steht
Die Prüfung beginnt mit einer schriftlichen oder elektronischen Prüfungsanordnung. Sie legt fest, welche Steuern und welche Jahre das Finanzamt prüft. Dazu nennt sie den geplanten Beginn und die Namen der Prüfer. Das Finanzamt muss sie Ihnen eine angemessene Zeit vor Beginn schicken.
Gegen die Anordnung können Sie Einspruch einlegen, wenn sie aus Ihrer Sicht zu weit geht. Ihr Steuerberater prüft das, sobald die Anordnung da ist. Passt der Termin nicht, können Sie aus wichtigem Grund eine Verschiebung beantragen, etwa wegen Krankheit.
Wie Ihr Steuerberater die Betriebsprüfung vorbereitet
- Er klärt mit dem Prüfer Beginn, Ort und Dauer der Prüfung.
- Er stellt die angeforderten Unterlagen zusammen und übermittelt die Buchhaltungsdaten in einem Format, das das Finanzamt auswerten kann.
- Er geht die geprüften Jahre durch und sucht nach Punkten, die Fragen auslösen könnten.
- Er bespricht mit Ihnen, wer im Betrieb Auskunft gibt und welche Räume die Prüfer nutzen.
- Er nennt Ihnen die Schwerpunkte, die das Finanzamt mitteilt, sobald die Unterlagen vorliegen.
Die Prüfung findet in Ihren Geschäftsräumen statt, während der üblichen Arbeitszeit. Fehlt ein geeigneter Raum, prüft das Finanzamt in Ihrer Wohnung oder an Amtsstelle. Einen Arbeitsplatz für die Prüfer müssen Sie kostenlos stellen.
Was Sie während der Prüfung tun müssen und was nicht
Sie müssen mitwirken. Das heißt, Sie geben Auskünfte, legen Bücher und Belege vor und erklären, was die Prüfer nicht verstehen. Die Prüfer dürfen Ihre Betriebsräume betreten und auf die digitalen Daten Ihrer Buchhaltung zugreifen.
Am besten laufen Fragen über Ihren Steuerberater. Er kennt die Zahlen und weiß, welche Auskunft genügt. Unterschreiben Sie nichts und sagen Sie keine Zahlungen zu, ohne vorher mit ihm zu sprechen.
Können Sie oder die Personen, die Sie benannt haben, eine Frage nicht beantworten, dürfen die Prüfer auch andere Beschäftigte fragen. Bereiten Sie Ihr Team deshalb darauf vor.
Wie die Betriebsprüfung endet
Ändert sich durch die Prüfung etwas, gibt es eine Schlussbesprechung. Darin besprechen Prüfer, Sie und Ihr Steuerberater die strittigen Punkte und ihre Folgen. Ändert sich nichts, bekommen Sie nur eine kurze Mitteilung.
Danach schreibt das Finanzamt einen Prüfungsbericht. Auf Antrag schickt es ihn Ihnen vor der Auswertung und gibt Ihnen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Diese Gelegenheit sollte Ihr Steuerberater nutzen, wenn Sie mit einem Punkt nicht einverstanden sind.
Auf Grundlage des Berichts ändert das Finanzamt Ihre Bescheide. Gegen jeden geänderten Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Was die Begleitung durch den Steuerberater kostet
Für die Teilnahme an der Betriebsprüfung samt Schlussbesprechung und dem Lesen des Prüfungsberichts rechnet der Steuerberater nach Zeit ab. Die Gebührenordnung erlaubt 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, also 66 bis 164 Euro je Stunde.
Schreibt er Einwendungen gegen den Prüfungsbericht, berechnet er 5 bis 10 Zehntel der vollen Gebühr aus der Beratungstabelle. Wie diese Tabelle funktioniert, erklärt der Ratgeber zu den Kosten eines Steuerberaters. Haben Sie eine Pauschale vereinbart, sehen Sie nach, ob sie eine Prüfung einschließt.
Steht noch keine Kanzlei an Ihrer Seite, finden Sie Hinweise zur Auswahl im Ratgeber Steuerberater finden.
Häufige Fragen
Wie lange vorher kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an?
Das Finanzamt muss die schriftliche Anordnung einer Betriebsprüfung eine angemessene Zeit vor Beginn der Betriebsprüfung bekannt geben. Darin stehen die geprüften Jahre, der geplante Beginn und die Namen der Prüfer. Aus wichtigem Grund können Sie eine Verschiebung beantragen.
Was kostet der Steuerberater bei einer Betriebsprüfung?
Für die Teilnahme an einer Betriebsprüfung rechnet der Steuerberater nach Zeit ab, mit 66 bis 164 Euro je Stunde ohne Umsatzsteuer. Schriftliche Einwendungen gegen den Prüfungsbericht kosten 5 bis 10 Zehntel der vollen Gebühr aus der Beratungstabelle.
Muss ich bei einer Betriebsprüfung selbst anwesend sein?
Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie mitwirken, das heißt Auskünfte geben und Unterlagen vorlegen. Sie können dafür Personen benennen, etwa Ihren Steuerberater. Bei der Besichtigung des Betriebs sollen Sie oder Ihr Beauftragter dabei sein.
Kann ich gegen das Ergebnis einer Betriebsprüfung vorgehen?
Ja, gegen das Ergebnis einer Betriebsprüfung können Sie vorgehen. Auf Antrag bekommen Sie den Prüfungsbericht vor der Auswertung und können Stellung nehmen. Gegen die geänderten Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
