Welche Fristen für den Jahresabschluss der GmbH gelten
Alle Fristen zählen ab dem Bilanzstichtag, also dem letzten Tag Ihres Geschäftsjahres. Bei den meisten Firmen ist das der 31. Dezember. Die Fristen hängen von der Größe Ihrer GmbH ab. Klein ist eine GmbH, solange sie nicht an zwei Bilanzstichtagen hintereinander zwei von drei Grenzen überschreitet. Die Grenzen liegen bei 7,5 Millionen Euro Bilanzsumme, 15 Millionen Euro Umsatz und 50 Beschäftigten.
Vier Schritte haben einen festen Termin. Die Geschäftsführung stellt den Abschluss auf, das heißt, sie macht ihn mit Ihrem Steuerberater fertig. Ein Abschlussprüfer prüft ihn, wenn Ihre GmbH nicht mehr klein ist. Die Gesellschafter beschließen den Abschluss, und erst damit wird er verbindlich. Juristen nennen diesen Beschluss Feststellung. Zum Schluss veröffentlicht die Geschäftsführung den Abschluss im Unternehmensregister. Diese Veröffentlichung heißt Offenlegung.
Eine mittelgroße oder große GmbH stellt in 3 Monaten auf und beschließt nach spätestens 8 Monaten. Eine kleine GmbH hat für das Aufstellen bis zu 6 Monate und für den Beschluss 11 Monate Zeit. Veröffentlicht wird bei allen nach spätestens 12 Monaten. Für ein Geschäftsjahr 2026, das am 31. Dezember 2026 endet, ergeben sich diese Termine:
| Schritt | Kleine GmbH | Mittelgroße und große GmbH |
|---|---|---|
| Abschlussprüfer wählen | nicht nötig | möglichst bis 31. Dezember 2026 |
| Abschluss aufstellen | höchstens 6 Monate, bis 30. Juni 2027 | 3 Monate, bis 31. März 2027 |
| Prüfung abschließen | nicht nötig | vor dem Beschluss der Gesellschafter |
| Gesellschafter beschließen | 11 Monate, bis 30. November 2027 | 8 Monate, bis 31. August 2027 |
| Abschluss veröffentlichen | 12 Monate, bis 31. Dezember 2027 | 12 Monate, bis 31. Dezember 2027 |
Bis wann Ihre GmbH den Abschlussprüfer wählen soll
Die Gesellschafter sollen den Abschlussprüfer vor dem Ende des Geschäftsjahres wählen, das er prüft. Für das Geschäftsjahr 2026 ist das der 31. Dezember 2026. Danach erteilt die Geschäftsführung dem Prüfer sofort den Auftrag.
Ist bis zum Ende des Geschäftsjahres niemand gewählt, muss die Geschäftsführung beim Gericht beantragen, dass es einen Prüfer bestellt. Das Gleiche gilt, wenn der gewählte Prüfer absagt oder ausfällt und kein anderer gewählt wird. Dann sucht das Gericht die Kanzlei aus.
Ein früh gewählter Prüfer spart Ihnen im Frühjahr Zeit. Er kann schon bei der Inventur zusehen und muss nach dem Aufstellen nicht bei null anfangen. Das zählt, weil die Zeit bis zum Beschluss der Gesellschafter knapp ist.
Bis wann die Geschäftsführung den Jahresabschluss aufstellt
Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss und, falls nötig, den Lagebericht in den ersten 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufstellen. Der Lagebericht ist ein Bericht über Lage, Chancen und Risiken der Firma. Eine kleine GmbH braucht keinen Lagebericht. Sie darf den Abschluss auch später aufstellen, wenn das ihrem normalen Geschäftsgang entspricht, aber höchstens nach 6 Monaten.
Weicht Ihr Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, zählen Sie die Monate ab seinem letzten Tag. Endet es zum Beispiel am 30. Juni, muss eine mittelgroße GmbH bis zum 30. September aufstellen.
Gefährlich wird eine Verspätung, wenn die GmbH später in finanzielle Not gerät. Hat sie ihre Zahlungen eingestellt oder ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Geld abgelehnt worden, kann eine zu spät aufgestellte Bilanz strafbar sein. Das Gesetz droht dafür Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe an, bei Fahrlässigkeit bis zu 1 Jahr.
Wie viel Zeit für die Prüfung des Jahresabschlusses bleibt
Für die Prüfung selbst nennt das Gesetz keinen Termin. Sie muss aber vor dem Beschluss der Gesellschafter fertig sein, denn ohne Prüfung können die Gesellschafter den Jahresabschluss nicht wirksam beschließen. Stellt eine mittelgroße oder große GmbH erst nach 3 Monaten auf, bleiben bis zum Beschluss nach 8 Monaten noch 5 Monate.
In diese 5 Monate fallen die Hauptprüfung, der Prüfungsbericht und das Testat. Das Testat, auch Bestätigungsvermerk genannt, ist das Urteil des Prüfers über Ihren Abschluss. Den Prüfungsbericht legt die Geschäftsführung den Gesellschaftern sofort nach Eingang vor, zusammen mit Abschluss und Lagebericht.
Ändert die Geschäftsführung den Abschluss, nachdem der Prüfungsbericht vorliegt, muss der Prüfer die Änderung erneut prüfen. Klären Sie strittige Punkte deshalb vor dem Bericht und nicht danach.
Bis wann die Gesellschafter den Jahresabschluss beschließen
Die Gesellschafter einer mittelgroßen oder großen GmbH müssen spätestens 8 Monate nach dem Bilanzstichtag über den Jahresabschluss beschließen. Bei einer kleinen GmbH sind es 11 Monate. Der Gesellschaftsvertrag darf diese Fristen nicht verlängern.
Im selben Zug entscheiden die Gesellschafter, was mit dem Ergebnis passiert. Sie legen also fest, ob und wie viel Gewinn die GmbH an sie ausschüttet. Ohne diesen Beschluss gibt es keine Ausschüttung.
Ein Gesellschafter kann verlangen, dass der Abschlussprüfer an der Versammlung teilnimmt. Dort beantwortet er Fragen zum Prüfungsbericht direkt. Das hilft vor allem Gesellschaftern, die nicht selbst in der Geschäftsführung sitzen.
Welche Fristen nach dem Beschluss der Gesellschafter folgen
Spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag muss der beschlossene Abschluss im Unternehmensregister stehen, einer öffentlichen Datenbank im Internet. Für das Geschäftsjahr 2025 endet diese Frist am 31. Dezember 2026. Wer die Offenlegung des Jahresabschlusses versäumt, bekommt ein Ordnungsgeld angedroht.
Die Steuererklärungen der GmbH haben eigene Termine beim Finanzamt. Welche Abgabefristen für die Steuererklärung gelten, richtet sich nach anderen Regeln. Ihr Steuerberater plant beide Termine am besten gemeinsam.
Häufige Fragen
Bis wann muss eine GmbH ihren Jahresabschluss aufstellen?
Eine mittelgroße oder große GmbH muss ihren Jahresabschluss in den ersten 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufstellen, bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also bis 31. März. Eine kleine GmbH darf sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, wenn das ihrem normalen Geschäftsgang entspricht.
Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH festgestellt sein?
Die Gesellschafter einer GmbH müssen den Jahresabschluss spätestens 8 Monate nach dem Bilanzstichtag beschließen, bei einer kleinen GmbH spätestens nach 11 Monaten. Bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr ist das der 31. August oder der 30. November.
Kann der Gesellschaftsvertrag die Frist für den Jahresabschluss der GmbH verlängern?
Nein, der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann die Frist für den Beschluss über den Jahresabschluss nicht verlängern. Die 8 Monate, bei kleinen GmbH 11 Monate, gelten zwingend.
Ist ein verspäteter Jahresabschluss für die GmbH strafbar?
Ein verspäteter Jahresabschluss ist nur dann strafbar, wenn die GmbH später ihre Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Geld abgelehnt wird. Dann droht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
Wie zählen die Fristen für den Jahresabschluss bei einem abweichenden Geschäftsjahr?
Bei einem abweichenden Geschäftsjahr zählen alle Fristen für den Jahresabschluss ab dem letzten Tag dieses Geschäftsjahres. Endet es am 30. Juni, muss eine mittelgroße GmbH bis zum 30. September aufstellen und bis Ende Februar beschließen.
Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 einer GmbH veröffentlicht sein?
Der Jahresabschluss 2025 einer GmbH muss bis zum 31. Dezember 2026 im Unternehmensregister stehen, wenn das Geschäftsjahr am 31. Dezember 2025 endete. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag und gilt für jede Größe.
