Was Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beide dürfen
Die beiden Berufe überschneiden sich stärker, als die Namen vermuten lassen. Beide dürfen Sie in Steuerfragen beraten, Ihre Steuererklärungen machen und Sie gegenüber dem Finanzamt vertreten. Beide dürfen auch Ihre Buchhaltung führen und Ihren Jahresabschluss aufstellen.
Für Ihre Steuern können Sie also frei wählen. Der Unterschied liegt in einer Aufgabe, die das Gesetz nur dem Wirtschaftsprüfer gibt: der Prüfung eines Jahresabschlusses mit einem Bestätigungsvermerk.
Was nur ein Wirtschaftsprüfer darf
Ein Bestätigungsvermerk, auch Testat genannt, ist das schriftliche Urteil eines Prüfers über den Jahresabschluss. Es sagt, ob der Abschluss den Vorschriften entspricht und ein zutreffendes Bild der Firma zeichnet. Eine mittelgroße oder große GmbH braucht dieses Urteil jedes Jahr. Ohne Prüfung können die Gesellschafter ihren Abschluss nicht wirksam beschließen.
Abschlussprüfer dürfen nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Bei einer mittelgroßen GmbH und einer mittelgroßen GmbH & Co. KG dürfen auch vereidigte Buchprüfer prüfen. Ein Steuerberater darf es in keinem Fall.
| Aufgabe | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater |
|---|---|---|
| Steuererklärungen und Beratung in Steuerfragen | ja | ja |
| Buchhaltung und Lohnabrechnung | ja | ja |
| Jahresabschluss aufstellen | ja | ja |
| Jahresabschluss gesetzlich prüfen, mit Bestätigungsvermerk | ja | nein |
| Gutachten zur Betriebsführung unter Berufung auf den Berufseid | ja | nein |
Bei der Bewertung einer Firma darf der Wirtschaftsprüfer zudem als Sachverständiger unter Berufung auf seinen Berufseid auftreten. Was eine solche Bewertung kostet, steht im Ratgeber zur Unternehmensbewertung.
Warum Ihr eigener Steuerberater nicht prüfen darf
Wer einen Abschluss aufstellt, kann ihn nicht unbefangen prüfen. Deshalb ist als Prüfer ausgeschlossen, wer an den Büchern oder am Abschluss des geprüften Jahres mitgewirkt hat. Das trifft auch einen Wirtschaftsprüfer, der für Sie bucht oder den Abschluss erstellt.
Für eine wachsende GmbH heißt das: Wird sie prüfungspflichtig, braucht sie meist zwei Kanzleien. Die eine macht Buchhaltung und Abschluss, die andere prüft. Welche weiteren Gründe einen Prüfer ausschließen, erklärt der Ratgeber Darf Ihr Steuerberater auch prüfen?.
Wie viele Wirtschaftsprüfer und Steuerberater es gibt
Die Wirtschaftsprüferkammer zählte am 1. Juli 2026 15.246 Wirtschaftsprüfer, 1.547 vereidigte Buchprüfer und 3.076 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die Steuerberaterkammern zählten am 1. Januar 2026 89.549 Steuerberater. Auf einen Wirtschaftsprüfer kommen damit rund sechs Steuerberater.
Das passt zur Nachfrage. Steuererklärungen braucht fast jeder Betrieb, eine Abschlussprüfung nur eine GmbH, die über die Grenzen für kleine Firmen gewachsen ist. Viele Wirtschaftsprüfer sind zugleich Steuerberater: Von 15.085 im Inland waren es 11.257, also rund drei von vier.
Die Zahl der vereidigten Buchprüfer sinkt seit Jahren, weil man diesen Beruf heute kaum noch neu ergreifen kann. 1995 waren es noch 4.233.
Wie Sie prüfen, ob jemand Wirtschaftsprüfer ist
Wirtschaftsprüfer ist wie Steuerberater eine geschützte Berufsbezeichnung. Ob jemand sie führen darf, zeigt das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. Ein Name wie Wirtschaftsprüfung oder Treuhand im Firmennamen allein beweist nichts.
- Klären Sie, welche Leistung Sie brauchen: Steuerberatung, Abschluss aufstellen oder Abschluss prüfen.
- Suchen Sie den Namen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer oder im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer.
- Achten Sie darauf, ob eine Person oder eine Gesellschaft eingetragen ist.
- Lassen Sie sich vor einer Abschlussprüfung den Auszug aus dem Berufsregister zeigen. Den muss der Prüfer haben.
- Fragen Sie, ob die Kanzlei für Sie schon Buchhaltung oder Abschluss gemacht hat. Dann darf sie nicht prüfen.
Wen Sie für welche Aufgabe brauchen
Muss Ihr Jahresabschluss gesetzlich geprüft werden?
Ist Ihre Firma eine mittelgroße GmbH oder GmbH & Co. KG?
Sie brauchen einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer. Er darf an Ihrem Abschluss nicht mitgearbeitet haben.
Sie brauchen einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ein vereidigter Buchprüfer reicht bei großen Firmen nicht.
Brauchen Sie ein Gutachten zum Wert Ihrer Firma?
Ein Wirtschaftsprüfer ist dafür die naheliegende Wahl, weil er als Sachverständiger auftreten darf.
Für Buchhaltung, Abschluss und Steuern reicht ein Steuerberater. Ein Wirtschaftsprüfer darf diese Arbeit ebenfalls machen.
Wird Ihre Firma in den nächsten Jahren prüfungspflichtig, entscheiden Sie schon heute mit. Wer Buchhaltung und Abschluss bei einer Kanzlei hat, kann diese später nicht als Prüfer nehmen. Ab welchen Zahlen die Prüfung Pflicht wird, rechnet der Prüfungspflicht-Rechner aus.
Häufige Fragen
Darf ein Steuerberater einen Jahresabschluss prüfen?
Nein, ein Steuerberater darf einen Jahresabschluss nicht gesetzlich prüfen. Das dürfen nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, bei mittelgroßen GmbH auch vereidigte Buchprüfer. Aufstellen darf der Steuerberater den Abschluss.
Darf ein Wirtschaftsprüfer meine Steuererklärung machen?
Ja, ein Wirtschaftsprüfer darf Ihre Steuererklärung machen und Sie in Steuerfragen beraten. Das Gesetz erlaubt beides Wirtschaftsprüfern genauso wie Steuerberatern. Viele Wirtschaftsprüfer sind ohnehin zugleich Steuerberater.
Wie viele Wirtschaftsprüfer gibt es in Deutschland?
In Deutschland gab es am 1. Juli 2026 15.246 Wirtschaftsprüfer, dazu 1.547 vereidigte Buchprüfer und 3.076 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Das zählt die Wirtschaftsprüferkammer.
Ist ein Wirtschaftsprüfer teurer als ein Steuerberater?
Ein Wirtschaftsprüfer ist an keine Gebührenordnung gebunden und vereinbart sein Honorar frei. Ein Steuerberater rechnet nach seiner Gebührenordnung oder einer Vereinbarung ab. Für Steuererklärungen lohnt deshalb ein Vergleich der Angebote.
Wie erkenne ich, ob eine Kanzlei wirklich einen Wirtschaftsprüfer hat?
Ob eine Kanzlei einen Wirtschaftsprüfer hat, zeigt das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer. Dort steht jeder bestellte Wirtschaftsprüfer und jede Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ein Wort wie Wirtschaftsprüfung im Firmennamen allein beweist das nicht.
